Neue Corona-Regeln: Was ist ab Montag erlaubt, was verboten?
Ab dem 2. November gilt in Niedersachsen eine neue Verordnung, damit die Krise nicht außer Kontrolle gerät. Die stark betroffenen Kreise Cloppenburg und Vechta setzen deshalb noch auf Verschärfung.
Auch die Restaurants machen von Montag an erneut bundesweit zu. Foto: dpa/Roessler
Die guten Nachrichten zuerst: Grundsätzlich dürfen Kinder und Jugendliche von Montag an weiter in Kitas und Schulen gehen. Wer einkaufen will, dem stehen die Geschäfte offen. Ob Friseur, Änderungsschneiderei oder Steuerberater - das Alltagsleben geht weiter, wenn auch mit Abstand, Masken und Einschränkungen an Orten, wo es zu Corona-Ausbrüchen kommt.
Einschränken müssen sich die Deutschen trotzdem ab Montag, und zwar nicht zu knapp. Bundesweit schließen Restaurants, Bars, Museen, Schwimmbäder, Fitnessstudios, Kinos, Theater, Opern, kurz: Orte, an denen Menschen gern ihre Freizeit verbringen, wenn sie mal raus wollen. Und das jetzt, wo die Parks langsam nass und kalt sind und es früh dunkel wird. Dazu kommen strenge Vorschriften, wie viele Menschen sich noch treffen dürfen - drinnen und draußen.
Wie immer sind es die Bundesländer, die solche Regeln erlassen, deswegen gibt es Unterschiede. Aber anders als in den vergangenen Wochen soll es deutschlandweit diesmal halbwegs einheitlich zugehen.
Was passiert in Niedersachsen?
Die neue Corona-Verordnung in Niedersachsen sieht von Montag an einschneidende Beschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens vor, um die zweite Corona-Infektionswelle abzuflachen. Die achtseitige Verordnung bemüht sich um kompakte Regeln und klare Kriterien, etwa für den Schulbetrieb und gilt bis zum 30. November.
Die Landkreise Cloppenburg und Vechta erlassen dazu ergänzende Allgemeinverfügungen. Aus Cloppenburg kam am Sonntag die Ankündigung für ein neues Regelwerk, dass am Mittwoch um 0.00 Uhr in Kraft treten soll. Die genauen Formulierungen sind aber noch nicht bekannt.
Der Kreis Vechta hatte die neue Allgemeinverfügung bereits am Freitag angekündigt; am Montag wird sie veröffentlicht und tritt am Dienstag in Kraft - so hieß es gestern auf Nachfrage aus dem Vechtaer Kreishaus. Grundsätzlich halten sich die Landkreise im Falle eines weiteren Anstiegs der Zahlen weitere Verschärfungen offen.
Warum gibt es den Teil-Lockdown?
Die Corona-Infektionszahlen steigen - besonders auch in den Landkreisen Cloppenburg und Vechta. Das Oldenburger Münsterland hatte am Wochenende die mit Abstand höchsten 7-Tagesinzidenzen - die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen 7 Tagen - in ganz Niedersachsen.
Bundesweit schaffen es inzwischen viele Gesundheitsämter auch bei geringeren Inzidenzwerten nicht mehr, die Kontakte von Infizierten nachzuverfolgen. Bevor das Gesundheitssystem überlastet wird und die Lage außer Kontrolle gerät, soll es einen "Wellenbrecher" geben: Vier Wochen strenge Einschränkungen mit dem Ziel, die Zahl der persönlichen Kontakte runterzufahren. Anders als im Frühjahr will die Politik aber Kitas und Schulen diesmal offen halten und die Wirtschaft möglichst schonen. Übrig bleibt der Freizeit- und Kulturbereich - den trifft es dafür besonders hart.
Wer darf sich jetzt noch treffen?
Das kommt darauf an, wo man lebt. Unterschiede gibt es zumindest vorübergehend sogar in den Landkreisen Cloppenburg und Vechta. Grundsätzlich haben Bund und Länder beschlossen, dass sich in der Öffentlichkeit nur Angehörige zweier "Hausstände" treffen dürfen, also aus zwei Wohnungen. In Niedersachsen sind maximal zehn Personen zugelassen, Kinder unter 12 Jahren werden bei Treffen außerhalb der Wohnung nicht mitgezählt. Bei Treffen innerhalb der Wohnung gilt die 10er-Begrenzung inklusive Kinder. Die Regelung gilt derzeit auch für den Landkreis Vechta. Im Kreis Cloppenburg ist die Regelung deutlich verschärft.
Ausnahmen gibt es in der neuen Landesverordnung etwa für Gruppen von Kindern unter 12 oder bei der Berufsausübung. Freizeit- und Amateursport ist zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstandes erlaubt. Im Landkreis Vechta sind außerdem Treffen in Jugendeinrichtungen wie Jugendtreffs nur in festen Gruppen von maximal 10 Personen zulässig.
Wie viele Menschen dürfen sich denn im Kreis Cloppenburg treffen?
Der Landkreis hat am Sonntag angekündigt, die Kontaktbeschränkungen mit der ab Mittwoch geltenden Allgemeinverfügung an die Verordnung des Landes anzugleichen. Das würde Treffen von bis zu zehn Personen aus zwei Hausständen ermöglichen. Aber wie gesagt: Der genaue Wortlaut der Verfügung ist noch nicht bekannt.
Bis dahin gelten die deutlich schärferen Vorgaben der bisherigen Allgemeinverfügung. Zusammenkünfte und Ansammlungen in privaten Räumlichkeiten, auf privaten Grundstücken sowie im öffentlichen Raum sind auf maximal 6 Personen aus maximal 2 Hausständen oder 6 Familienangehörige in gerader Verwandtschaftslinie begrenzt. Hiervon ausgenommen sind Zusammenkünfte von Personen aus einem Hausstand.
Was, wenn Angehörige oder Freunde Hilfe brauchen?
Grundsätzlich sollen die Bürger auf "nicht notwendige" Reisen und Besuche möglichst verzichten - der Mutter oder dem Opa beizustehen, die von der Treppe gestürzt sind, kann ja notwendig sein. Das gilt auch für Besuche in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen.
Hier gelten aber bereits von Einrichtung zu Einrichtung unterschiedliche Regelungen. In Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern können die Träger etwa Besuchsverbote erlassen, wenn dies die Infektionslage erforderlich macht oder es in der Einrichtung Ansteckungen gibt. Bund und Länder haben betont, dass Regelungen nicht zu einer "vollständigen sozialen Isolation" der Betroffenen führen dürfen. Es soll möglichst bald Corona-Schnelltests für Patienten und Bewohner, Personal und Besucher geben. Offen bleiben auch Sozial- und Jugendhilfe und Beratungsstellen, um Notlagen möglichst abzufangen oder zu verhindern.
Kann man noch auswärts essen, trinken und feiern?
Nein - Restaurants, Bars und Kneipen dürfen keine Gäste mehr empfangen. Clubs und Diskotheken haben aber in der Regel ohnehin schon seit März zu und müssen auch dicht bleiben. Lieferdienste und der Verkauf zum Mitnehmen bleiben aber erlaubt, so war es auch im Frühjahr größtenteils. Für die Gastro-Branche ist das aber allerhöchstens ein Trostpflaster - sie protestiert heftig gegen die Zwangspause. Schließlich haben viele in Hygienekonzepte investiert, um ihre Gäste sicher bewirten zu können. Kantinen bleiben offen.
Wie sieht es mit Sport aus?
Der Profisport - etwa die Bundesliga - muss wieder ganz auf Zuschauer verzichten. Viel mehr Leute dürften aber davon betroffen sein, dass Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder und andere Sport-Orte zumachen müssen. Auch der Amateursportbetrieb wird größtenteils eingestellt, Vereine dürfen also nicht mehr trainieren. Erlaubt bleibt Individualsport, also etwa joggen, walken oder inlineskaten, alleine oder zu zweit oder mit dem eigenen Haushalt.
Was ist mit dem Schulsport?
Die Landkreise Cloppenburg und Vechta verbieten in ihren Allgemeinverfügungen ab dieser Woche den kompletten Schulsport. Einzige Ausnahme: Absolut notwendige Prüfungen. Der Landkreis nennt hier Sportprüfungskurse an gymnasialen Oberstufen.
Wie sieht es mit Gottesdiensten aus?
Gottesdienste und Demonstrationen sind im Bund-Länder-Beschluss nicht erwähnt, sie sollen in der Regel erlaubt bleiben - unter Auflagen. Bei Beerdigungen etwa will der Landkreis Cloppenburg die Teilnehmerzahl jetzt in seiner neuen Allgemeinverfügung auf 50 begrenzen. Diese soll aber nicht in der Kirche gelten - dort sind nach der Landesverordnung die Hygienekonzepte maßgeblich.
Kann man noch zum Friseur gehen?
Ja, Friseursalons dürfen - unter Auflagen - offen bleiben, die "Corona-Matte" bleibt ein Phänomen des Frühjahrs. Andere Dienstleistungen müssen aber mal ausfallen. Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und so weiter schließen. Möglich bleiben aber medizinisch notwendige Behandlungen etwa in der Physio-, Ergo- und Logotherapie sowie medizinische Fußpflege.
Kann man noch verreisen?
Man soll es möglichst sein lassen - und es wird auch ziemlich schwierig. Ab Montag dürfen Hotels und andere Unterkünfte keine Touristen mehr aufnehmen, in vielen Ländern müssen Touris, die schon da sind, am 2. November oder kurz darauf die Koffer packen und abreisen. Zum Beispiel in Niedersachsen. Aber auch von Tagesausflügen rät die Politik dringend ab. Bei Auslandsreisen in Risikogebiete gilt weiterhin bei der Rückkehr eine Quarantänepflicht. Ausgenommen sind unter anderem Menschen, die beruflich kurzzeitig im Ausland sind oder Menschen, die sich dort weniger als 48 Stunden aufhalten.
Ein Plakat mit der Aufschrift "Maskenpflicht" - das könnte den Menschen in Niedersachsen künftig häufiger begegnen. Foto: dpa
Muss man jetzt ständig eine Maske tragen?
Nein. Aber deutlich häufiger. Eine Maskenpflicht gilt unter anderem in allen geschlossenen Räumen, in Verkehrsmitteln, bei der Fahrschulausbildung und bei einer erhöhten Zahl von Corona-Infektionen unter freiem Himmel dort, wo sich viele Menschen bewegen, beispielsweise in Fußgängerzonen. Die Stadt Vechta hat beispielsweise jetzt eine Maskenpflicht für die Innenstadt erlassen, die Stadt Lohne für den Waldspielplatz auf der Rehwiese. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Veranstaltungen, bei denen alle Besucher sitzen oder wenn die Ausbildung in der Musikschule mit einer Maske nicht möglich ist.
Im Oldenburger Münsterland gilt außerdem mit Inkrafttreten der Allgemeinverfügungen eine erweiterte Maskenpflicht.
Der Landkreis Vechta etwa schreibt die das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in allen geschlossenen Räumen vor, in denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann - auch bei beruflichen Tätigkeiten. Das gilt etwa für Treppenhäuser, Flure, Gemeinschafts- und Sozialräume, Wartezimmer und Toiletten. Der Landkreis Cloppenburg schreibt außerdem grundsätzlich das Tragen einer Maske bei beruflichen Tätigkeiten außerhalb des eigenen Arbeitsplatzes vor, etwa bei Dienstfahrten.
Die Landkreise Cloppenburg und Vechta sehen in ihren Verfügungen in allen privaten und öffentlichen Bildungseinrichtungen wie Volkshochschulen oder bei beruflichen Aus-, Fort und Weiterbildungen eine Maskenpflicht vor.
Was ist mit Versammlungen von Vereinen?
Veranstaltungen im öffentlichen Raum sind bei sitzendem Publikum mit nicht mehr als 50 Besucherinnen und Besuchern zulässig. Der Landkreis Cloppenburg will in seiner neuen Allgemeinverfügung auch für gesetzlich vorgeschriebene Versammlungen von Vereinen, Initiativen und Verbänden auf 50 Personen begrenzen.
Gilt das alles wirklich nur im November?
Erst mal ja. Nach Ablauf von zwei Wochen wollen Bund und Länder wieder beraten, um "notwendige Anpassungen" vorzunehmen. Schon jetzt räumen manche Politiker ein, dass es natürlich keine Garantie gibt, dass die Einschränkungen wirklich auf November begrenzt bleiben.
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