Ein wegen des Verdachts auf schweren Raub angeklagter 40-Jähriger aus Oldenburg ist am Dienstagvormittag (13. Januar) kurz nach Betreten des Amtsgerichts Oldenburg zusammengebrochen und trotz Reanimationsversuchen vor Ort gestorben. Das teilt die Polizei am Mittwoch (14. Januar) mit.
Einsatzkräfte der Polizeiinspektion Oldenburg Stadt/Ammerland wollten nach Angaben der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta am Dienstagmorgen gegen 10.15 Uhr den Mann wegen eines Untersuchungshaftbefehls an seiner Wohnadresse abholen. Nach mehrmaligem Klingeln und Klopfen öffneten die Bewohner die Tür. Der Oldenburger war ebenfalls vor Ort. Die Beamten nahmen ihn mit zum Amtsgericht Oldenburg, wo der Haftbefehl gegen ihn verkündet werden sollte.
Als er das Gebäude betrat, brach der Mann laut Polizei zusammen. Trotz sofortiger Reanimation und des Eingreifens weiterer Rettungskräfte konnte der anwesende Notarzt nur noch den Tod des 40-Jährigen feststellen.
Toxikologisches Gutachten steht noch aus
Um die Todesumstände zu klären, ordnete das Amtsgericht Oldenburg auf Antrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg eine Obduktion an. Diese fand am Mittwoch (14. Januar) statt. Demnach weist der Leichnam keinerlei Spuren von Gewalteinwirkung auf, wie es in der Pressemitteilung heißt. Zur weiteren Aufklärung wurde ein toxikologisches Gutachten in Auftrag gegeben. Das Ergebnis steht noch aus.
Die Staatsanwaltschaft Oldenburg sieht bei dem derzeitigen Ermittlungsstand kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten der eingesetzten Beamten.
Wie in solchen Fällen üblich, wurde ein sogenanntes Todesermittlungsverfahren eingeleitet. Die Ermittlungen hierzu führt die Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta.