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Nach dem heimtückischen Mord an seiner Frau in Damme muss ein Mann lebenslang in Haft

Am Ende eines aufwühlenden Prozesses wendet sich der Richter direkt an den Angeklagten – in einer Art und Weise, die er selbst als ungewöhnlich bezeichnet.

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Wegen heimtückischen Mordes muss ein 50-Jähriger lebenslang ins Gefängnis. Er hatte seine von ihm getrennt lebende Frau in Damme erstochen. Seine Verteidigerin Sandra Baumann hatte eine 8-jährige Haftstrafe wegen Totschlags gefordert. Archivfoto: Berg

Wegen heimtückischen Mordes muss ein 50-Jähriger lebenslang ins Gefängnis. Er hatte seine von ihm getrennt lebende Frau in Damme erstochen. Seine Verteidigerin Sandra Baumann hatte eine 8-jährige Haftstrafe wegen Totschlags gefordert. Archivfoto: Berg

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