Ein 29-Jähriger aus Friesoythe muss sich seit Freitag vor der Schwurgerichtskammer des Oldenburger Landgerichtes verantworten. Die Anklage: Mord und gefährliche Körperverletzung. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 25. September am Flussufer der Sagter-Ems im Saterland einem 51-jährigen Bekannten ein Messer zweimal heimtückisch von hinten in den Rücken und einmal in den Hals gerammt zu haben. Die Leiche des 51-Jährigen wurde von Spaziergängern entdeckt.
Der Verteidiger verlas am Freitag die Einlassungen des Angeklagten zum Tattag. Den 51-Jährigen bezeichnete der Angeklagte als guten Freund. Man habe sich häufig an der Sagter-Ems in Sedelsberg getroffen und gemeinsam einen Joint geraucht.
Messerstiche seien aus Versehen passiert
Der 51-Jährige soll dem Angeklagten an jenem 25. September erzählt haben, dass er vor einer Frau exhibitionistische Handlungen vorgenommen habe. Auf die Frage, welche Frau das gewesen sei, habe der 51-Jährige das Wohnhaus beschrieben. Dadurch sei ihm klar geworden, dass es sich bei der Frau um eine sehr gute Bekannte von ihm handeln würde, erklärte der Angeklagte. Er habe dem 51-Jährigen deswegen schwere Vorwürfe gemacht und ihn beschimpft.
Daraufhin sei die Situation dann eskaliert - habe mit Mord aber nichts zu tun. Der 51-Jährige sei körperlich sehr stark gewesen, so der Angeklagte. Er habe Angst vor ihm gehabt. Weil er den 51-Jährigen beschimpft habe, habe dieser ihn angreifen wollen. Nun habe er sein Messer gezückt und es drohend hochgehalten, so der Angeklagte. Dann soll es zum ersten Schlagversuch durch den 51-Jährigen gekommen sein. Der Schlag ging aber ins Leere. Weil der 51-Jährige so heftig in die Luft geschlagen haben soll, drehte er sich angeblich um 180 Grad. Dabei soll das Messer dann aus Versehen zweimal im Rücken und einmal im Hals des Opfers gelandet sein. Die Stiche gab der Angeklagte zu - sie sollten aber nicht töten, sondern nur abwehren, meinte er.
Zweiter Vorwurf: Angeklagter soll Schwager verletzt haben
Im August soll der 29-Jährige außerdem in Friesoythe seinen Schwager niedergestochen haben. Laut Anklage soll er das Opfer mit dem Fahrrad verfolgt haben. Während der Fahrt habe er ihm zweimal ein Messer in den Rücken gestoßen. Beim dritten Mal sei die Klinge des Messers abgebrochen. Der Schwager überlebte den Angriff, wurde aber schwer verletzt. Zu diesem Vorfall wurde Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung erhoben. In diesem Punkt wollte sich der 29-Jährige nicht vor Gericht äußern.