Leistungsbetrug lohnt sich für Cloppenburger nicht
Der Mann nahm im April 2023 eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf – teilte das der Agentur für Arbeit aber nicht mit. Nun wurde er verurteilt.
Max Meyer | 24.06.2025
Der Mann nahm im April 2023 eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf – teilte das der Agentur für Arbeit aber nicht mit. Nun wurde er verurteilt.
Max Meyer | 24.06.2025
Bild: Zoll
Wegen unrechtmäßig bezogener Sozialleistungen muss ein Mann aus Cloppenburg insgesamt 900 Euro – 60 Tagessätze zu je 15 Euro – Strafe zahlen. Dieses Urteil hat das Cloppenburger Amtsgericht gesprochen. Das Hauptzollamt Osnabrück fand laut Mitteilung heraus, dass der Mann im April 2023 eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen hatte. Allerdings teilte er dies dem Leistungsträger nicht mit. So konnte er etwa 570 Euro Arbeitslosengeld I zu Unrecht beziehen. Mithilfe einer automatisierten Prüfung kam die Agentur für Arbeit dem Angeklagten auf die Schliche. EDV-unterstützt werden regelmäßig die von den Arbeitgebern gemeldeten Personaldaten mit den Arbeitslosendaten verglichen. Da der Mann zeitgleich Arbeitslosengeld I und ein Gehalt von einem Arbeitgeber bezog, nahm das Hauptzollamt Osnabrück die Ermittlungen auf, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betrugs durch die Staatsanwaltschaft führten. Der Cloppenburger hätte die Agentur für Arbeit sofort benachrichtigen müssen, als er die berufliche Tätigkeit aufnahm. Das hatte er trotz entsprechender Hinweise nicht getan. „Neben der Geldstrafe und den Kosten des Verfahrens muss der Verurteilte die zu viel erhaltenen Beträge selbstverständlich an den Leistungsträger zurückzahlen“, wird Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück, abschließend zitiert.Trotz Hinweisen meldete der Cloppenburger sich nicht bei der Agentur
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