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Leistungsbetrüger kommt Arbeitslosengeld I teuer zu stehen

Der Mann hatte bereits im März 2024 eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen. Der Agentur für Arbeit berichtete er anderes.

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Symbolfoto: Hauptzollamt Osnabrück

Symbolfoto: Hauptzollamt Osnabrück

Das hat sich nicht gelohnt: Weil er zu Unrecht 1050 Euro Arbeitslosengeld I kassierte, ist ein Leistungsbezieher zu 40 Tagessätzen zu je 50 Euro, also insgesamt 2400 Euro Strafe vom Amtsgericht Vechta verurteilt worden.

Das Hauptzollamt Osnabrück hatte festgestellt, dass der Beschuldigte im März 2024 bereits eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen hatte – allerdings hatte er den Leistungsträger darüber nicht informiert. Gegenüber der Agentur für Arbeit gab er laut Mitteilung an, dass er erst seit dem 1. April 2024 bei der Firma tätig war. So konnte er rund 1050 Euro Arbeitslosengeld I zu Unrecht kassieren.

Eine Computerabfrage namens Daleb (Datenabgleich, Leistungsempfänger und Beschäftigung) überführte den Leistungsbetrüger. Die Auswertung wurde an das Hauptzollamt Osnabrück übermittelt. Die Beamten nahmen die Ermittlungen auf. Die Staatsanwaltschaft erhob schließlich Anklage wegen Betruges.

Der Leistungsempfänger hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als er die berufliche Tätigkeit aufnahm. Das hatte er trotz entsprechender Hinweise nicht getan. „Neben der Geldstrafe und den Kosten des Verfahrens muss der Verurteilte die zu viel erhaltenen Beträge selbstverständlich an den Leistungsträger zurückzahlen“, so Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.

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