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Landkreis Cloppenburg führt digitalen Bauantrag ein

Die Neuregelung gilt vom 1. Januar an. Die Kreisverwaltung verspricht eine Vereinfachung für Antragsteller. Das neue Verfahren schone zudem die Umwelt.

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Los geht’s: Das Bauamt des Landkreises Cloppenburg startet am 1. Januar 2024 mit dem digitalen Bauantrag. Foto: Rühl

Los geht’s: Das Bauamt des Landkreises Cloppenburg startet am 1. Januar 2024 mit dem digitalen Bauantrag. Foto: Rühl

Das Bauamt des Landkreises Cloppenburg wird ab dem 1. Januar 2024 Bauanträge in digitaler Form über das Serviceportal Bau von den Entwurfsverfassern entgegennehmen. Das hat der Landkreis Cloppenburg jetzt mitgeteilt.

„Für uns eine Zeitenwende, für die Entwurfsverfasser eine Vereinfachung und für die Umwelt ein Gewinn“, freut sich Kreisrat Ansgar Meyer laut der Mitteilung über die anstehende Veränderung. Denn die Entwurfsverfasser erarbeiten die Bauantragsunterlagen vom Grundriss bis zur Baubeschreibung schon seit Langem digital, mussten aber bisher sämtliche Unterlagen in Papierausdruck in mindestens dreifacher Ausfertigung zur Behörde tragen. Künftig ist es laut Kreisverwaltung ausreichend, wenn der Entwurfsverfasser die Dateien über das Bauantragsportal des Landkreises hochlädt. Das neue Verfahren spare Zeit, Kosten und Material. „Eine Win-win-Situation für alle Beteiligten“, blickt der Baudezernent in die Zukunft.

„Die Prüfung der Antragsunterlagen werden die Sachbearbeiter im Bauamt dann vollständig am Bildschirm durchführen“, erläutert die Leiterin des Bauamtes der Kreisverwaltung, Doris Düsing. Sofern im Antragsverfahren Fachbehörden zu beteiligen sind, wie zum Beispiel das Umweltamt bei der Versiegelung von Flächen im Außenbereich, können diese künftig ebenfalls auf die sie betreffenden Bauvorlagen digital zugreifen. Die eingehenden Stellungnahmen werden unmittelbar digital verarbeitet und bei der abschließenden Baugenehmigung berücksichtigt.

Portal berücksichtigt alle Datenschutzrichtlinien

Die Kommunikation zwischen Bauamt und Entwurfsverfasser wird ab 2024 über das oben genannte Portal gesteuert. Die Absicherung des Portals entspricht dabei allen datenschutzrechtlichen Anforderungen. Über das Portal können die Entwurfsverfasser des Weiteren Unterlagen nachreichen oder wie bisher Verfahrensstände einsehen, zum Beispiel die Info, welche Fachbehörden im Verfahren durch das Bauamt beteiligt worden sind. Der Bauherr oder die Bauherrin erhält ebenfalls mit der Übersendung einer Eingangsbestätigung über das Portal kennwortgeschützt Einsichtsmöglichkeiten in das Verfahren.

Zwischenzeitlich sind die Hard- und Software auf die neuen Bedürfnisse des Bauamtes umgestellt worden. Zudem finden laufend Schulungen für die Kräfte des Bauamtes statt. Doris Düsing und Ansgar Meyer sehen die internen Vorbereitungen auf einem guten Weg. Auch die Entwurfsverfasser wurden im Rahmen einer Entwurfsverfasserkonferenz und über zusätzliche Informationsbriefe auf die Umstellung vorbereitet. Das Bauamt ist deshalb zuversichtlich, dass auch von Seiten der Entwurfsverfasser rechtzeitig die Voraussetzungen geschaffen werden, die Sicherheitsanforderungen für den Zugang um Serviceportal Bau zu erfüllen, damit das digitale Bauantragsverfahren eine möglichst reibungslose Einführung erfährt.

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