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Lässt eine Schokolade den Lastruper Prozess um Stalking und Brandstiftung platzen?

Eine Schöffin soll dem Anklagevertreter eine Schokolade angeboten haben – nicht aber dem Angeklagten und seinem Rechtsanwalt. Letzterer stellte deshalb einen Ablehnungsantrag.

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Symbolfoto: M. Niehues

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