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Kreis Cloppenburg darf ab Mittwoch Corona-Regeln lockern

Die Kitas und Schulen im Landkreis Cloppenburg können in das Szenario A wechseln. Entweder schon ab Mittwoch oder aus organisatorischen Gründen am Montag, 7. Juni. Die aktuelle Lage im Überblick.

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Symbolfoto: dpa

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Die Cloppenburger Kreisverwaltung hat am Montag die Lockerungen bei den Corona-Regeln, die ab kommenden Mittwoch gelten werden, bestätigt. Grund dafür ist, dass die vom Robert-Koch-Institut berechnete 7-Tage-Inzidenz jetzt 5 Werktage in Folge den 50er-Grenzwert unterschritten hat. Aktuell wird ein stagnierender Wert von 20,5 gemeldet.

Damit steht jetzt auch fest: In allen Kitas und Schulen greift ab Mittwoch wieder das Szenario A. Viele Schulen im Landkreis Cloppenburg wollen nach Information von OM online mit dem Präsenzunterricht allerdings erst ab Montag, 7. Juni, beginnen. Wie Kreissprecher Sascha Sebastian Rühl auf Anfrage von OM online bestätigt, geschieht das in Absprache mit der Landesschulbehörde. Niedersachsens Kultusministerium hat mit Verweis auf den aktuellen "Stufenplan 2.0" auf konkret auf diese Möglichkeit hingewiesen. Wenn am 31. Mai der 5. Werktag in Folge unter 50 erreicht wurde, greift "Szenario A am 2. Juni oder alternativ aus schulorganisatorischen Gründen am 7. Juni". 

In den Kitas können auf freiwilliger Basis das Personal und Kinder über 3 Jahre 2-mal pro Woche getestet werden. Kinder über 6 Jahre müssen im Hort eine Maske tragen. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht in gekennzeichneten Bereichen und ab Sekundarstufe 1 während des Unterrichts. Lehrer, Schüler und sonstiges Personal muss sich 2-mal pro Woche testen lassen. Förderschulen GE, KME und mit dem Förderschwerpunkt Hören und Sehen bleiben grundsätzlich im Wechselunterricht.

Und das ändert sich außerdem bei den Corona-Regeln ab Mittwoch:

  • Es dürfen sich bis zu 10 Personen aus maximal 3 Haushalten treffen
  • Die Testpflicht im Einzelhandel entfällt. Es gibt eine Begrenzung der Kundenanzahl, die sich gleichzeitig im Laden aufhalten dürfen: Bei unter 800 Quadratmetern Verkaufsfläche mindestens 10 Quadratmeter pro Person,  bei über 800 Quadratmeter Verkaufsfläche 20 Quadratmeter mindestens pro Person.  Außerhalb notwendiger Grundversorgung analog dazu 20 beziehungsweise 40 Quadratmeter pro Person.
  • Die Testpflicht in der Außengastronomie entfällt. Die Innengastronomie darf auch öffnen - aber mit Testpflicht. In Gastronomiebetrieben sind geschlossene, private Feiern mit maximal 50 Personen (mit negativem Test) erlaubt.
  • Solarien dürfen öffnen - es gilt eine Testpflicht.
  • Sport drinnen (auch Fitnessstudios) erlaubt: Kontaktsport ist auf maximal  30 Personen beschränkt ; wobei Geimpfte und Genesene nicht mitzählen. Sonstige kontaktfreie Gruppenangebote sind bei 10 Quadratmetern pro Person oder 2 Metern Abstand erlaubt. Erwachsene sowie Trainer/ Betreuer müssen einen negativen Testnachweis vorlegen.

Das Regelwerk ist voraussichtlich nur von kurzer Dauer. Denn am Donnerstag könnten abermals Lockerungen vorgenommen werden. Voraussetzung dafür ist, dass am Dienstag die 7-Tage-Inzidenz unter 35 liegt. Danach sieht es angesichts der aktuellen Zahlen (folgen im nächsten Absatz) auch aus. Dann wäre abermals der Grenzwert an 5 Werktagen unterschritten, am übernächsten Werktag greifen dann die Lockerungen.  Den detaillierten Stufenplan 2.0. mit allen Regeln gibt es hier als PDF zum Download

Dem Cloppenburger Gesundheitsamt liegen am Montag seit der letzten Veröffentlichung der Coronazahlen am Freitag 14 neue positive Testergebnisse vor. Demgegenüber stehen 42 Personen, die seit Montag als genesen gelten. Dadurch sinkt die Zahl der aktiven und nachgewiesenen Infektionen auf 409 - das ist ein neuer Tiefstwert seit Ende Februar.  Auch die Zahlen von infizierten Patienten in den Krankenhäusern sind weiter rückläufig. Derzeit werden im Landkreis Cloppenburg zwei Corona-Infizierte stationär behandelt, davon einer intensivmedizinisch.

"Mittlerweile sind 94.007 Impfdosen über das Impfzentrum und die Hausärzte im Landkreis Cloppenburg verabreicht worden", berichtet Rühl am Montag. 39,05 Prozent der Bevölkerung des Landkreises haben inzwischen eine Erstimpfung erhalten.

Die Kreisverwaltung weist noch einmal darauf hin, dass nicht mehr benötigte Impftermine im Impfzentrum abgesagt werden. Das ist möglich über das Impftelefon des Landkreises unter 04471/15-9000 oder per E-Mail an Impfzentrum-Termine@lkclp.de. Hintergrund ist, dass am Wochenende 60 vereinbarte Termine nicht wahrgenommen wurden. "Auch bei einer kurzfristigen Stornierung wäre es möglich gewesen, andere Personen über die Warteliste an die Reihe kommen zu lassen", betont Rühl.

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