Das Bischöflich Münstersche Offizialat in Vechta und der Unabhängige Interventionsbeauftragte des Bistums Münster, Peter Frings, haben Stellung zu verschiedenen Presseberichten über den Einsatz von Pfarrer Michael Kenkel als Seelsorger in der Pfarrei St. Willehad Nordenham bezogen.
Der Interventionsbeauftragte Frings erklärt am Donnerstag, dass Kenkel entgegen anderslautenden Behauptungen weiterhin nur unter klaren Verhaltensanforderungen als Seelsorger tätig sei. Die in den Dekreten von Bischof Felix Genn formulierten Auflagen habe Offizial und Weihbischof Wilfried Theising für den weiteren Einsatz des Pfarrers uneingeschränkt übernommen.
Kenkel darf keine Frauen unter 27 Jahren in seiner Wohnung empfangen
Demnach dürfe Kenkel bis Ende 2026 keine weiblichen Einzelpersonen unter 27 Jahren in seiner Wohnung empfangen oder im Rahmen anderer Verabredungen (Essenseinladungen, Ausflüge) treffen. Auch eine Begleitung von Pilgerreisen und sonstigen religiösen Veranstaltungen sei nur zusammen mit anderen erwachsenen Personen möglich. Außerdem müsse Kenkel weiterhin eine Beratung aufsuchen. Die regelmäßige Teilnahme wird durch die Interventionsstelle des Bistums Münster nachgehalten.
„Die Berichterstattung der vergangenen Tage hat den Eindruck erweckt, die Auflagen seien aufgehoben und alle Verfahren seien abgeschlossen. Das ist nicht richtig“, erklärt Peter Frings.
Zudem hätten das Bistum Münster, das Bischöflich Münstersche Offizialat Vechta und der Interventionsbeauftragte im Zusammenhang mit der Beurlaubung von Pfarrer Kenkel im Jahr 2022 und 2023 von Vorwürfen grenzverletzenden Verhaltens gesprochen – nicht von dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs, wie nun behauptet wurde.