Er habe „das Vertrauensverhältnis eines Kindes ausgenutzt zur Befriedigung egoistischer sexueller Bedürfnisse“ hielt das Schöffengericht des Amtsgerichts Wildeshausen einem neunfachen Familienvater aus Alhorn vor, der wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs eines Kindes angeklagt war. Der Fall hatte innerhalb einer Pfingstlergemeinde in Cloppenburg großes Aufsehen erregt, da beide betroffenen Familien Mitglieder dieser Glaubensgemeinschaft sind. Das Verfahren endete mit einer Freiheitsstrafe.
Der 35-jährige Angeklagte ist Vater von neun Kindern im Alter von einem Jahr bis 14 Jahren. Eine seiner Töchter war befreundet mit der Tochter einer befreundeten Familie. Beide Familien sind Mitglieder einer Glaubensgemeinschaft der Pfingstler in Cloppenburg. Sie sind streng gläubig. Das stark reglementierte Leben und hohe Schulden wegen Hausbaus und Krankheiten in der Familie hätten bei dem Mann nach einem „Ventil“ gesucht, so der Verteidiger.
Das Opfer, ein 6-jähriges Mädchen, kam oft ins Haus der Familie des Angeklagten. Der Mann wollte immer mit der 6-Jährigen „kuscheln“, wie er sich ausdrückte. Er versprach ihr Süßigkeiten, Parkbesuche und andere Geschenke, einmal 10 Euro. Sie schauten sich Filme über sogenannte „Bonbondaddys“ an, die auch Geschlechtsverkehr zeigten. Bei den Treffen kam es mindestens in sechs Fällen zu sexuellen Handlungen. Zudem nahm er dem Mädchen das Versprechen ab, nichts über das „gemeinsame Geheimnis“ zu erzählen.
Familie des Opfers ignoriert Rat der „Ältesten“
Das Mädchen setzte sich nach langmonatiger Bedrängnis über dieses Verbot hinweg und offenbarte sich seinen Eltern. Die Tatsache wurde innerhalb der Cloppenburger Pfingstlergemeinde schnell bekannt. Ein „Ältestenrat“ ordnete sofort die Entfernung des Angeklagten aus der Gemeinde an. „Ich wurde geächtet“, sagte der Mann. Die Familie des Opfers sei von der Kirchenleitung gedrängt worden, von einer Anzeige abzusehen und die Sache intern zu regeln.
Die Familie des Opfers hielt sich jedoch nicht an den Rat des „Ältesten“ und drohte mit Anzeige, falls sich der Täter nicht selbst stelle. Der Mann erstattete Selbstanzeige. Das Opfer, vertreten durch seine Eltern, schloss sich dem Verfahren als Nebenkläger an. Durch sein umfassendes Geständnis ersparte der Familienvater dem Opfer eine Aussage vor Gericht. Das wurde dem Mann strafmildernd angerechnet. Ansonsten sparte die Vorsitzende nicht mit klaren Worten.
Der Mann befindet sich seit der Tat in psychiatrischer Behandlung. Der Gutachter bescheinigte ihm, ein „Gelegenheitstäter“ zu sein. Das Schöffengericht verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren. Die Grenze zur Verurteilung mit Bewährung sei damit ausgeschöpft, betonte die Richterin. Die Bewährungszeit dauert 3 Jahre. Außerdem muss der Mann 1800 Euro an das Hilfswerk für missbrauchte Kinder in Syke zahlen. Seine Familie und er haben wieder zusammengefunden.