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Kinderpornografie auf dem PC: Molberger muss vor Gericht

Der 40-jährige Angeklagte spricht zunächst von einem "Versehen". Dann legt er jedoch ein umfassendes Geständnis ab, das sich strafmildernd auswirkte.

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Symbolfoto: M. Meyer

Symbolfoto: M. Meyer

Wegen des Besitzes von Kinderpornografie hat das Cloppenburger Amtsgericht einen 40-Jährigen aus Molbergen zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Im Rahmen der Bewährungsauflagen muss der Angeklagte 500 Euro an den Kinderschutzbund zahlen. Der 40-Jährige hatte sich 24 Dateien mit Kinderpornografie auf seinen Rechner geladen.

Fälle wie dieser werden oft in Zusammenarbeit mit dem FBI von dem amerikanischen „Nationalen Zentrum gegen ausgebeutete Kinder“ aufgedeckt. Das Zentrum durchforstet weltweit das Internet nach Anbietern und Nutzern von Kinderpornografie. Aber auch Neuseeland hat eine entsprechende Behörde ermittelt. Diese war dem Molberger auf die Schliche gekommen.

In einem solchen Fall gehen für Deutschland entsprechende Erkenntnisse an das Bundeskriminalamt. Von dort aus ist der Weg zu den zuständigen polizeilichen Dienststellen nicht mehr weit. Und so klingelte die Polizei irgendwann auch an der Tür des Molbergers. Handy und Laptop wurden beschlagnahmt und ausgewertet. 24 Dateien (Bilder und Videos) mit Kinderpornografie entdeckten die Beamten.

Der Besitz von Kinderpornos erfüllt den Tatbestand des Verbrechens

Der Besitz von Kinderpornografie ist ein Verbrechenstatbestand und mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Haft bedroht. Der Gesetzgeber hat in den vergangenen Jahren die Gesetzeslage verschärft, weil davon ausgegangen wird, dass Nutzer von Kinderpornografie den Markt dafür erst schaffen und aufrechterhalten.

Der 40-Jährige will aus Versehen die verbotenen Dateien auf seinen Rechner geladen haben. Eigentlich habe er nur nach Erwachsenen-Pornografie Ausschau gehalten. Er habe dann vergessen, die Dateien mit der Kinderpornografie wieder zu löschen. Im Verfahren hat der Molberger ein umfassendes Geständnis abgelegt, was ihm auch strafmildernd angerechnet wurde.

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