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Ist er gefahren oder nicht?

Kolumne: Recht hat, wer Recht bekommt - Ein Mann steht wegen Trunkenheit im Verkehr vor Gericht. Doch der beteuert, zwar betrunken gewesen, aber nicht Auto gefahren zu sein.

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Man kennt es aus dem Fernsehen. Viele Vorwürfe, viele Verdächtigungen, zunächst wenig oder gar keine Beweise. Immerhin muss die Spannung länger, meistens auch ganz anhalten. So kam ich mir vor bei einer Strafgerichtsverhandlung. Es ging um Trunkenheit im Verkehr.

Verkehr fand aber gar nicht statt. Niemand hatte den 42-Jährigen Dinklager fahrend gesehen. Die Blutentnahme brachte zwar einen Alkoholgehalt von 1,72 Promille und es gab ein paar Angaben des Angeklagten. Allerdings könnten diese widersprüchlich sein, da der Mann nicht gut Deutsch sprach.

Eine Polizeistreife fuhr am 7. August 2020 ab 22 Uhr durch die Dörfer und hielt die Augen offen. Auf dem Parkplatz bei der Dinklager Burg stand ein Auto allein auf dem Platz. Hier kannte sich der Polizeibeamte besonders gut aus. Im Auto saß der 42-jährige. Er wurde kontrolliert und es wurde festgestellt: Der Mann war betrunken. Das Auto wurde ausgeleuchtet, Trinkbares fand man nicht. Da der Mann aber beim Aussteigen schwankte, wurde er gefragt, was er denn da mache, er sagte er, er habe Ärger zu Hause gehabt, habe getrunken.

15 entscheidende Minuten

Gut, der Führerschein wurde sicherstellt, er bekam einen Anhörbogen und das Verfahren begann zu laufen. Schließlich wurde ein Strafbefehl mit einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 40 Euro und der Entzug der Fahrerlaubnis für noch 9 Monate erlassen. Da ging der Dinklager zum Anwalt und erklärte dem, er sei doch gar nicht betrunken gefahren, habe auch keiner gesagt und schon gar nicht gesehen. Man legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein und es kam zur Verhandlung.

Der Angeklagte erklärte, er sei um 18 Uhr zum Einkaufen gefahren, habe sich eine Flasche Whisky und eine Cola gekauft, sei zu dem Parkplatz gefahren und habe sich 2 Stunden lang am Handy einen Film angeschaut und dabei die Flasche Alkohol mit Cola getrunken. Die Flaschen habe er in einer Tüte in den Kofferraum getan. Dann sei die Polizei gekommen und denen hab er gesagt, er werde noch eine rauchen und dann in 15 Minuten nach Hause gehen, er habe es ja nicht weit.

Der Beamte aber habe das wohl so verstanden, dass er vor 15 Minuten gekommen sei. Bei einer Ortung des Handys könne man durchaus feststellen, dass sein Mandant zwei Stunden auf dem Parkplatz gestanden habe, so der Verteidiger.

Auf den Vorwurf der Richterin und des Zeugen, er habe aber doch zugegeben, dass er betrunken gewesen sei, erklärte der Angeklagte, ja das habe er. Er habe ja auch getrunken, sei aber doch nicht gefahren, er fahre nie mit Alkohol am Steuer.

Jetzt stand die Frage im Raum, weitere Zeugen zu hören, zum Beispiel die Freundin des Angeklagten, mit der er sich gestritten hatte oder den zweiten Polizeibeamten, der bei der Kontrolle dabei war. Die Richterin verwies darauf, dass der Strafbefehl doch „milde“ ausgefallen sei. Der Verteidiger, der keine guten Chancen für einen Freispruch sah, redete mit seinem Mandanten und man entschied sich, den Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzunehmen. Das hätte ich nicht gemacht, wenn ich wirklich nicht gefahren wäre. Beweise gab es nicht - nur ein paar Ungereimtheiten!


Zur Person:

  • Klaus Esslinger ist Gerichtsreporter und war viele Jahre Lokalchef der Oldenburgischen Volkszeitung.

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