Das Nachrichtenportal vonMünsterländische Tageszeitung MT undOldenburgische Volkszeitung OV

Impfzentrum des Kreis Cloppenburg: 100 Personen erscheinen nicht zum Termin

Am Montag meldet das Cloppenburger Gesundheitsamt  5 Neuinfektionen mit Sars-CoV-2. Indes mahnt Landrat Johann Wimberg zur Einhaltung der Impftermine.

Artikel teilen:
Symbolfoto: dpa

Symbolfoto: dpa

Die Zahl der aktiven Corona-Infektionen im Kreis Cloppenburg sinkt am Montag (19. April, Stand 16.45 Uhr) leicht auf 1.144. Dem Cloppenburger Gesundheitsamt liegen am Montag 5 neue Coronafälle vor. Dem stehen 66 Genesene gegenüber. Damit wurden seit Pandemiebeginn 9.751 Corona-Infektionen im Kreis Cloppenburg registriert.

Von den 1.114 aktiv Infizierten müssen 19 in den 3 Krankenhäusern des Landkreises behandelt werden. 3 von ihnen liegen auf der Intensivstation.

Zurzeit befinden sich im Kreis Cloppenburg 1.958 Personen in amtlich angeordneter Quarantäne. Seit Pandemiebeginn zählt die Verwaltung 146 Covid-19 assoziierte Todesfälle.

Die aktiven Fälle verteilen sich wie folgt:

  • 49 in Barßel (+1, -2)
  • 82 in Bösel (-6)
  • 42 in Cappeln (-1)
  • 234 in Cloppenburg (-18)
  • 95 in Emstek (-1)
  • 81 in Essen (+2, -4)
  • 171 in Friesoythe (+1, -15)
  • 133 in Garrel (-11)
  • 34 in Lastrup
  • 12 in Lindern
  • 57 in Löningen (+1, -1)
  • 96 in Molbergen (-4)
  • 58 im Saterland (-3)

Für den Landkreis Cloppenburg hat das Niedersächsische Landesgesundheitsamt am Montag eine 7-Tagesinzidenz von 188,7 errechnet.

Über 30.000 Landkreis-Bürger haben ihre Erstimpfung erhalten

Indes teilt der Landkreis mit, dass mit Stand von Sonntag (18. April) 39.920 Erst- und Zweitimpfungen verabreicht wurden. 31.386 Bürger des Landkreises hätten bereits die erste Dosis verabreicht bekommen. In der Statistik seien jedoch nicht die Zahlen zu den Impfungen durch Hausärzte enthalten sowie die Zahl derjenigen, die außerhalb des Landkreises geimpft wurden, schreibt Kreissprecher Frank Beumker. Daher könne die tatsächliche Zahl der Impfungen noch höher liegen. "Schon jetzt haben mehr als 18 Prozent unserer Bürgerinnen und Bürger ihre Erstimpfung erhalten und 5 Prozent ihre Zweitimpfung", erklärt Landrat Johann Wimberg.

Landrat Wimberg mahnt zur Einhaltung der Impftermine

Allerdings hat der Landkreis Cloppenburg auch etwas zu bemängeln: Zu den knapp 500 Impfterminen am Samstag (17. April) im Impfzentrum des Landkreises Cloppenburg sind 100 Personen nicht erschienen. Sie hätten eigentlich mit dem Biontech/Pfizer-Vakzin geimpft werden sollen.

Eine so hohe Zahl an nicht wahrgenommenen Terminen habe es bislang noch nicht gegeben, schreibt Beumker. Glücklicherweise sei die Kühlkette des Impfstoffes deshalb nicht unterbrochen worden, sodass der Impfstoff neu verplant werden konnte.

Der Landkreis bittet daher darum, nicht benötigte Impftermine abzusagen, um anderen Impfwilligen einen Termin zu ermöglichen. "Der Landkreis wird dadurch in seiner Impfgeschwindigkeit ausgebremst", wird Landrat Johann Wimberg zitiert. "Außerdem können die eingeteilten Impfteams nicht eingesetzt werden." 

  • Info: Bürgerinnen und Bürger, die einen Termin nicht mehr benötigen, werden gebeten, sich über das Impftelefon des Landkreises abzumelden. Die Nummer lautet 04471/15-9000 und ist von Montag bis Freitag, 8.30 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr erreichbar.

Wer sich am 24. und 25. April impfen lassen kann, erfahren Sie hier

Der Kreis Cloppenburg weist nochmal darauf hin, dass am vom Land Niedersachsen ausgerufenen Impfwochenende (24. und 25. April) nur Personen geimpft werden können, die zur Impfpriorität 2 gehören. Dazu zählen:

  • Über 70-Jährige.
  • Personen mit Trisomie 21, einer Conterganschädigung, mit Demenz, mit geistiger Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression.
  • Personen nach einer Organtransplantation.
  • Behandlungsbedürftige Krebserkrankte.
  • Personen mit schwerer Lungenerkrankung (z.B. interstitielle Lungenerkrankung, Mukoviszidose, COPD).
  • Personen mit Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen.
  • Personen mit sehr ausgeprägter Adipositas (Body-Mass-Index über 40).
  • Diabetes mellitus mit Komplikationen.
  • Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung.
  • Personen mit einer chronischen Nierenerkrankung.
  • Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht.
  • Bis zu 2 enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen, die nicht in einer Einrichtung leben, die über 70 Jahre alt sind, nach Organtransplantation oder die eine der vorgenannten Erkrankungen oder Behinderung haben.
  • Bis zu 2 enge Kontaktpersonen von Schwangeren.
  • Personen, die in stationären oder teilstationären Einrichtungen für geistig oder psychisch behinderte Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Dienste regelmäßig geistig oder psychisch behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen.
  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen oder in Ausübung eines Heilberufs mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem unmittelbaren Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und Personen, die regelmäßig zum Zwecke der Diagnostik des Coronavirus Körpermaterial entnehmen.
  • Polizei- und Ordnungskräfte, die im Dienst, etwa bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind.
  • Personen, die in Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland oder für das Deutsche Archäologische Institut an Dienstorten mit unzureichender gesundheitlicher Versorgung tätig und infolgedessen einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind.
  • Personen, die im Ausland für deutsche politische Stiftungen oder Organisationen und Einrichtungen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland in den Bereichen Krisenprävention, Stabilisierung, Konfliktnachsorge, Entwicklungszusammenarbeit oder auswärtige Kultur- und Bildungspolitik oder als deutsche Staatsangehörige in internationalen Organisationen an Orten mit unzureichender gesundheitlicher Versorgung tätig und infolgedessen einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind.
  • Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in Grund-, Sonder- oder Förderschulen tätig sind.
  • Personen im öffentlichen Gesundheitsdienst oder in besonders relevanten Positionen zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur.
  • Personen, die in Flüchtlings- und Obdachloseneinrichtungen oder in sonstigen Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe oder in Frauenhäusern leben oder tätig sind.
  • Personen, die im Rahmen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a des Elften Buches Sozialgesetzbuch regelmäßig bei älteren oder pflegebedürftigen Menschen tätig sind.

Termine können über die Hotline des Landes Niedersachsen unter Telefon 0800/9988665 und im Internet angemeldet werden.

Gut und kompakt informiert zum Feierabend: Abonnieren Sie jetzt kostenlos unseren neuen WhatsApp-Kanal und erhalten den Newsletter „N'Abend, Oldenburger Münsterland“. Und nicht vergessen, die Benachrichtigungen auf dem Glocken-Symbol zu aktivieren! Hier geht es direkt zum WhatsApp-Kanal

Hier klicken und om-online zum Start-Bildschirm hinzufügen

Impfzentrum des Kreis Cloppenburg: 100 Personen erscheinen nicht zum Termin - OM online