Hochgefährliche Chemikalien nicht ausreichend gesichert, zu lange Gespanne, technische Mängel, abgenutzte Reifen: Bei einer großangelegten Kontrolle des gewerblichen Güterverkehrs hat die Polizeidirektion Oldenburg mit Unterstützung der Polizei Bremen am Dienstag (14. April) gravierende Verstöße an Fahrzeugen festgestellt, die auf der Autobahn 1 unterwegs waren. Auf dem Teil der Hansalinie, der durch die Gemeinde Dinklage läuft, fanden die Kontrollen laut Mitteilung statt.
Hochgiftige Chemikalien verrutschen während der Fahrt
Unter anderem hatte ein 48-jähriger Kraftfahrer insgesamt 22 Tonnen hochgefährliche Chemikalien – bestehend aus Cyanchlorid und Allylalkohol – geladen, aber nicht vorschriftsgemäß gesichert. Die Fracht, die als flüssig, ätzend und brennbar gekennzeichnet ist, befand sich nach Angaben der Polizei in Fässern aus Kunststoff und Stahl, die während der Fahrt verrutschten.
Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass einige Behälter bereits „deutliche Beschädigungen in Form von tiefen Kratzspuren und Dellen“ aufwiesen. Mehrere Fässer waren nach Angaben der Polizei derart gestaucht und eingedellt, dass das Austreten der hochgiftigen Substanzen bei einer Weiterfahrt nicht mehr auszuschließen gewesen sei. Deshalb musste der 48-Jährige den Lkw stehen lassen. Die Chemikalien mussten ordnungsgemäß umgeladen und gesichert werden.
Gegen den Lkw-Fahrer, den Verlader sowie den Gefahrgutverantwortlichen des Beförderungsunternehmens leitete die Polizei Verfahren ein, die jeweils „empfindliche Bußgelder“ nach sich ziehen dürften, formulieren die Beamten.
Reifen massiv beschädigt
Für einen weiteren 48-Jährigen war am Dienstag ebenfalls die Fahrt frühzeitig beendet. Der Lkw-Fahrer hatte nach Angaben der Beamten 16 Tonnen Lithium-Ionen-Solarspeicher geladen. Bei der technischen Kontrolle des Sattelanhängers stellte die Polizei fest, dass ein Reifen der Aufliegerachse so stark beschädigt war, dass er hätte platzen können. Der Reifen musste direkt am Kontrollort getauscht werden. Erst danach durfte der 48-Jährige weiterfahren. Gegen ihn und den Halter des Fahrzeugs laufen entsprechende Bußgeldverfahren.
Ausschreibung zur Aufenthaltsgenehmigung
Bei einer routinemäßigen Überprüfung der Personalien haben die Beamten am Dienstag festgestellt, dass eine Ausschreibung zur Aufenthaltsgenehmigung gegen einen 36-jährigen Lkw-Fahrer vorlag. Nachdem die Identität des Mannes zweifelsfrei feststand, notierten die Beamten die aktuelle Anschrift und informierten die entsprechende Behörde. Anschließend durfte der 36-Jährige weiterfahren.
Abmessung überschritten
Da sein Lkw-Gespann die gesetzlich vorgeschriebene Länge um mehr als einen Meter überschritten hatte, kommt auf einen 52-jährigen Kraftfahrer ein Bußgeldverfahren zu.
Etwas gravierender hingegen wirkt sich die Überlänge eines Sattelzugs eines 56-Jährigen aus. Der Lkw-Fahrer war auf dem Rückweg von einem Gefahrenguttransport, als die Beamten ihn aus dem Verkehr zogen. Als die Polizisten das Gespann vermaßen, stellte sich heraus, dass der hintere Unterfahrschutz mechanisch ausgefahren war. Dadurch vergrößerte sich laut Mitteilung das Fahrzeug um 35 Zentimeter auf insgesamt 17 Meter, wodurch das gesetzlich zulässige Höchstmaß für diesen Sattelzug überschritten war. Der Fahrer hatte keine Ausnahmegenehmigung. Deshalb musste er den Sattelzug stehen lassen. Neben dem Bußgeldverfahren gegen den 56-Jährigen leiteten die Beamten gegen den verantwortlichen Beförderer ein Vermögensabschöpfungsverfahren ein, da sich dieser durch die „Nutzung des überlangen Gespanns“ einen „unlauteren wirtschaftlichen Vorteil“ gegenüber der Konkurrenz verschafft haben könnte.