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Handy am Steuer, illegaler Transport von Gefahrengütern und mehrere Fahrverbote: Polizei ahndet Verstöße bei großangelegter Kontrolle

45 Verfahren haben die Beamten am Mittwoch (11. Februar) im Landkreis Cloppenburg eingeleitet. Was noch kontrolliert und geahndet wurde, erfahren Sie hier.

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Symbolfoto: dpa

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Mehrere Fahrverbote, Fahren ohne Führerschein, Verstöße gegen „Handy am Steuer“ sowie illegal international beförderte gefährliche Güter hat die Polizei im Landkreis Cloppenburg unter anderem am Mittwoch (11. Februar) geahndet. Das geht aus einer Mitteilung hervor, die die Beamten am Donnerstag (12. Februar) veröffentlicht haben.

Die Polizei kontrollierte am Mittwoch sowohl stationär als auch mobil, um insbesondere auf „Verkehrsverstöße im Hinblick auf die Hauptunfallursachen“ zu ahnden. Dabei nahmen sich die Beamten nicht nur Pkw, sondern auch den Schwerlastverkehr auf den Bundesstraßen vor.

Drei Verkehrsteilnehmern drohen Fahrverbote

Die Zahlen: Insgesamt wurden 45 Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. In 17 Fällen zogen die Beamten Autofahrerinnen und -fahrer aus dem Verkehr, weil sie mit dem Handy oder anderen Geräten am Ohr unterwegs waren. In sechs Fällen hatten Fahrer den Sicherheitsgurt nicht angelegt. 18 Verkehrsteilnehmer waren zu schnell unterwegs – auf drei davon kommen möglicherweise Fahrverbote zu. Die Verbote gelten laut Mitteilung sowohl für den Kfz- als auch Schwerlastverkehr. In zwei Fällen wurde geahndet, dass Verkehrsteilnehmer bei rotem Licht über Bahnübergänge fuhren. Die Strafen zögen eine „empfindliche Geldstraße“ nach sich.

Außerdem wurde ein sogenannter „Verstoß gegen das Übereinkommen der internationalen Beförderung von gefährlichen Gütern auf der Straße“ geahndet. Dabei handelt es sich um Folgendes: Die Fahrer und Speditionen müssen gewährleisten, dass die Verpackungs-, Kennzeichnungs- und Transporterstandards von gefährlichen Gütern eingehalten werden.

Auch in Zukunft werde die Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta ähnliche Kontrollen im Zuständigkeitsgebiet durchführen, heißt es abschließend.

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