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Freie Fahrt für Radfahrer ist Geschichte

Autofahrer dürfen außerhalb von bebauten Gebieten bis an den Kreisel heranfahren und müssen erst dort den Verkehr passieren lassen. Die Entscheidung hat die Verkehrskommission im Sommer getroffen.

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Aufgepasst: Am Kreisverkehr in Nutteln sind die kleinen Tafeln an der Radspur aufgestellt worden. Die auf die Fahrbahn aufgemalten Linien wurden abgefräst und das Schild „Vorfahrt gewähren“ für die Autofahrer an den Kreisel gerückt. Foto: Thomas Vorwerk

Aufgepasst: Am Kreisverkehr in Nutteln sind die kleinen Tafeln an der Radspur aufgestellt worden. Die auf die Fahrbahn aufgemalten Linien wurden abgefräst und das Schild „Vorfahrt gewähren“ für die Autofahrer an den Kreisel gerückt. Foto: Thomas Vorwerk

Der Kreisverkehr hat sich in Südoldenburg in den vergangenen Jahren vielerorts etabliert und die meisten Autofahrer haben die Regeln verinnerlicht – zumal sie einheitlich sind. Radfahrer hingegen müssen Obacht geben, welche Verkehrszeichen gerade für sie gelten. In Nutteln müssen sich Radler jetzt auch noch umgewöhnen. Erst vor wenigen Wochen haben sich dort die Spielregeln geändert.

Entscheidung folgt einer Verwaltungsvorschrift

Hintergrund ist das Ergebnis einer Sitzung der Verkehrskommission im Sommer, bei der die Radverkehrsführung an allen Kreisverkehrsplätzen außerhalb bebauter Gebiete im Landkreis Cloppenburg angepasst wurde. Damit folgt man den Verwaltungsvorschriften der Straßenverkehrsordnung und gewährleistet eine einheitliche Verkehrsführung für die Verkehrsteilnehmer, heißt es auf Nachfrage aus dem Kreishaus.

In der Vorschrift ist erläutert, dass der Radverkehr entweder wie der Kraftfahrzeugverkehr auf der Fahrbahn der Kreisstraße oder auf einem baulich angelegtem Radweg zu führen ist. Wird diese Spur eng an der Fahrbahn der Kreisstraße geführt, so sind in den Zufahrten die Verkehrszeichen „Kreisverkehr“ und „Vorfahrt gewähren“ anzuordnen. Ist der Radweg von der Fahrbahn der Kreisstraße abgesetzt oder liegt der Kreisverkehrsplatz außerhalb bebauter Gebiete, ist für den Radverkehr „Vorfahrt gewähren“ anzuordnen.

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Es spielt dabei keine Rolle, ob man sich innerhalb einer geschlossenen Ortschaft befindet, oder außerhalb. Entscheidend ist, ob man in einem bebauten Gebiet unterwegs ist. Das gilt beispielsweise, wenn man von Nutteln aus weiter in Richtung Cloppenburg fährt, denn der Kreisel auf dem Kessener Weg befindet sich noch vor der gelben Ortstafel der Kreisstadt. Die Radler haben dort eine eigene Spur und auch Vorfahrt, wenn sie dort fahren. Autofahrer müssen warten.

Sonderfälle erlauben Radler als „Geisterfahrer“

Aber es gibt noch weitere Sonderfälle. Für Auto- wie Radfahrer gilt in der Regel gleichermaßen, dass sie den Kreisel entgegen dem Uhrzeigersinn befahren müssen. In Cloppenburg hat man dazu eigens Schilder entworfen, um Falschfahrer darauf hinzuweisen, dass sie als Geisterradler unterwegs sind. Mit dem Zusatzzeichen „Fahrrad frei“ kann dies aber auch gestattet werden, wie beispielsweise auf der Halener Straße in Emstek. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass es außerhalb der geschlossenen Ortschaft den Radweg nur auf einer Straßenseite gibt. Die Autofahrer werden an den vier Zufahrten darauf aufmerksam gemacht, dass sie von beiden Seiten mit Fahrradfahrern rechnen müssen.

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