Falsche Angaben und Insolvenzverschleppung
Kolumne: Recht hat, wer Recht bekommt – Eine Baufirma und ihr rasches Ende. Angeklagt waren jetzt 2 Geschäftsführer aus Steinfeld.
Klaus Esslinger | 01.08.2021
Kolumne: Recht hat, wer Recht bekommt – Eine Baufirma und ihr rasches Ende. Angeklagt waren jetzt 2 Geschäftsführer aus Steinfeld.
Klaus Esslinger | 01.08.2021
Mit Hoffnung kann man nicht bezahlen, so fasste der Staatsanwalt am Ende eines Strafverfahrens das Geschehen zusammen. Es ging um Handel, aber mehr um die Gründung einer Baufirma und ihr rasches Ende, weil man eine Insolvenz nicht anmeldete und gleich zu Beginn mit Fehlern anfing. Angeklagt waren zwei Geschäftsführer. Sie waren am 28. Dezember 2015 in Steinfeld zum Notar gegangen und hatten eine Firma gegründet, eine GmbH. Das Stammkapital belief sich seinerzeit auf 1 .000 Euro. Dieses Geld wollten sie dem Notar auf den Tisch legen, so behaupteten sie auf jeden Fall im Strafverfahren. Der Notar machte aber deutlich, dass das so nicht gehe. Man müsse zur Bank gehen und 1 000 Euro auf das Konto der Gesellschaft überweisen. Das sei das Stammkapital. Am nächsten Tag gingen sie zum Amtsgericht nach Oldenburg, um die Firma anzumelden. Das mit dem Stammkapital hatten sie wohl vergessen. Die Firma lief an und 2016 sei auch ein gutes Jahr gewesen, erinnerten sie sich. Sie arbeiteten für eine größere Baufirma aus Garrel, die allerdings schon 2017 kriselte und die Steinfelder blieben auf 150.000 oder 160.000 Euro hängen. Sie hatten bis zu 10 Beschäftigte. 2018 kamen das Finanzamt und die AOK (Allgemeine Ortskrankenkasse) und wollte Zwangspfändungen vornehmen. Außerdem hatten sie den Jahresabschluss für 2016 vom Steuerbüro in 2017, kann auch 2018 gewesen sein, machen lassen, aber nicht bezahlt, folglich machte das Büro 2017 keinen Bericht mehr. Die Arbeiter waren weg. Die erfolglosen Pfänder machten darauf aufmerksam, dass man einen Insolvenzantrag stellen müsse, wenn man zahlungsunfähig sei. Das machte einer der Geschäftsführer nicht, hatte sich erledigt meint er, das hätten schon das Finanzamt und die AOK gemacht. Natürlich war das Nichtanmelden strafbar. Dem Gericht wollte der Verteidiger des „Hauptangeklagten“ zu verstehen geben, man habe ja noch immer darauf gewartet, dass die Firma aus Garrel vielleicht von jemanden übernommen werde, der dann den Steinfeldern noch etwas zukommen lasse. So um die 60.000 Euro habe man irgendwie auch noch bekommen. Das veranlasste den Staatsanwalt zu dem Hinweis, dass die Hoffnung zwar zuletzt sterbe, aber zahlen könne die Hoffnung nicht. Klarer Fall: falsche Angaben beim Start, Stammkapital nicht bezahlt und Insolvenz verschleppt. Bei der üblichen Bekanntgabe der Vorstrafen ging es um den Handel. Beide Angeklagten hatten über drei Jahre Freiheitsstrafe für das Handeltreiben mit Betäubungsmittel auf ihrem Konto und einige andere Sachen mehr. Bei der Erörterung einer fälligen Geldstrafe ging es auch um die jetzige Tätigkeit der früheren Firmeninhaber vom Tiefen Weg in Steinfeld. Der eine erklärte, er sei Lkw-Fahrer, der andere nannte sich noch immer Geschäftsführer, näheres sagt er aber nicht. Der Staatsanwalt forderte für den „Noch-Geschäftsführer“ eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 60 Euro und für den anderen eine solche von 180 Tagessätzen zu je 60 Euro. Die beiden Verteidiger beantragten Freispruch. Das Strafgericht milderte die Sätze etwas auf 40 Tagessätze zu 60 und 130 Tagessätze zu 50 Euro. Der Clou der Geschichte war, dass beide Angeklagten einen Strafbefehl bekommen hatten, der weitaus günstiger für sie ausgefallen war. Ohne Einspruch, ohne Anwälte und ohne Gerichtskosten wären sie besser dran gewesen, aber dann hätte ich diese Geschichte nicht gehabt."Der eine erklärte, er sei Lkw-Fahrer, der andere nannte sich noch immer Geschäftsführer, näheres sagt er aber nicht."Klaus Esslinger
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