Weil er seine Ex-Frau mit dem Tode bedroht und vergewaltigt hat, muss ein 36-Jähriger aus dem Saterland für 2,5 Jahre ins Gefängnis. Ein entsprechendes Urteil des Cloppenburger Jugendgerichts hat das Oldenburger Landgericht in 2. Instanz bestätigt. Die Berufung des Angeklagten gegen das erste Urteil wurde verworfen.
Das Jugendgericht war für den Fall zuständig, weil die gemeinsamen Kinder Zeugen einiger Taten waren. Die kleinen Kinder machten im Verfahren aber über einen Verfahrensbeistand von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, sodass sie nicht als Zeugen gehört werden und gegen ihren Vater aussagen mussten. Sie sollen gesehen haben, wie der Angeklagte im August vorigen Jahres seiner Ex-Frau ein Rasiermesser an den Hals gehalten und gedroht hat, der Frau die Kehle durchzuschneiden.
Eifersucht war offenbar das Motiv
Zu diesem Zeitpunkt lebte das Paar schon getrennt. Der Angeklagte, der die Trennung nicht akzeptieren wollte, kam aber häufiger vorbei, um angeblich die Kinder sehen zu können. Immer wenn die Frau in seiner Anwesenheit telefonierte, ging der Angeklagte den Feststellungen zufolge davon aus, dass sie mit einem anderen Mann sprechen würde. Dann rief er: „Du bist meins.“ Einen Tag nach der Bedrohung mit dem Rasiermesser hatte der Angeklagte nach Überzeugung der Gerichte seine Ex-Frau vergewaltigt. Wenig später schickte er ihr eine Nachricht: „Du wolltest es doch auch.“
Die Gerichte nannten das eine „Vorwärts-Verteidigung“. Der Angeklagte habe wohl geahnt, dass es zu einer Anzeige kommt. Mit der SMS wollte er offenkundig den Weg für die Behauptung schaffen, der Beischlaf sei einvernehmlich gewesen. Doch die Gerichte glaubten ihm nicht. Vielmehr schenkten sie der geschundenen Ex-Frau des Angeklagten Glauben, die von der Bedrohung mit dem Rasiermesser und dem erzwungenen Beischlaf absolut glaubhaft berichtet hatte.