Bei einer heftigen Auseinandersetzung unter zehn jungen Männern sind ein 22-Jähriger aus Essen und eine Zugbegleiterin verletzt worden. Das berichtet die Polizei am Montag. Der Vorfall ereignete sich demnach bereits am Freitagabend gegen 21.20 Uhr auf dem Gelände des Essener Bahnhofes.
Die Polizei wurde zu diesem Zeitpunkt darüber informiert, dass es eine Massenschlägerei geben würde. Mehrere Personen seien aufeinander losgegangen. Außerdem sei auch ein Messer als Waffe eingesetzt worden. Ein Großaufgebot von Polizeibeamten und Einsatzkräften des Rettungsdienstes eilte zum Essener Bahnhof.
In der Nähe seien mehrere Jugendliche und junge Erwachsene von der Polizei gestellt worden. Vor Ort konnten eine verletzte Zugbegleiterin und ein schwer verletzter 22-Jähriger aus Essen angetroffen werden. Der junge Mann hatte offenbar Verletzungen durch ein Messer erlitten und musste ins Krankenhaus gebracht werden.
Männer kommen aus Essen, Cloppenburg und Löningen
Doch was war überhaupt passiert? Offenbar sind die Jugendlichen und jungen Männer schon während der Zugfahrt aneinandergeraten. Die Polizei berichtete am Montag, dass die Personen zwischen 16 und 22 Jahre alt sind und aus Essen, Cloppenburg sowie Löningen kommen. Sie saßen zunächst in zwei Gruppen, räumlich voneinander getrennt, im Zug, der gerade von Cloppenburg in Richtung Essen unterwegs war. Ein paar Mitglieder einer Gruppe hätten sich in der Zugtoilette aufgehalten. Das fiel der 50-jährigen Zugbegleiterin auf. Sie forderte dazu auf, die Toilette zu verlassen.
Als der Zug in Essen stoppte, stürmten laut bisherigen Erkenntnissen mehrere Männer aus der Toilette und schubsten die Frau zur Seite. Sie wurde dabei leicht verletzt. Anschließend kam es auf dem Bahnsteig zur Massenschlägerei, bei der laut den ersten Hinweisen ein Messer gezückt worden sein soll. Wie die Polizei am Montag berichtete, fehlt von der mutmaßlichen Tatwaffe allerdings noch jede Spur.
Die weiteren Ermittlungen der Polizei dauern an. Im Raum stehen der Verdacht der Körperverletzung und der Verdacht der gefährlichen Körperverletzung.