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Ein Gerichts-Drama zu Weihnachten

Gästebuch: Die Verantwortlichen des Cloppenburger Krankenhauses streiten sich aktuell vor Gericht mit einem seiner (Ex-)Chefärzte. Es scheint, sie haben sich verschätzt – wieder einmal.

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Es gibt ja immer noch das Arbeitsgericht, sagten sich die Cloppenburger Hospital-Verantwortlichen und sprachen eine fristlose und außerordentliche Kündigung ihres obersten Orthopäden, Baron von Engelhardt, aus. Einen groben Behandlungsfehler habe der Chefarzt begangen, wähnten sie sich im Recht. Raus aus dem Haus. Bezüge gekappt, Beziehung beendet.

Nun ist das mit dem Recht haben und Recht bekommen so eine Sache. Eigentlich müssten das die Herrschaften an der Haus-Spitze aus ihrer eigenen Vergangenheit wissen. Man hatte ja schon in der Vergangenheit Chefärzten immer wieder Millionen hinterhergeworfen, nur weil die keine Ruhe gaben und nahmen, was sie kriegen konnten. Was ist das, wenn man einmal mit dem Kopf vor die Wand läuft? Unglück, Zufall, Unvermögen? Aber was ist das, wenn man immer wieder vor dieselbe Wand läuft? Tja. Natürlich blieb auch der Rausschmiss dieses Chefarztes nicht ohne Folgen. Fristgemäß reichte der Geschasste Klage beim Oldenburger Arbeitsgericht ein und forderte gleich zweierlei: Rücknahme der Kündigung und Weiterbeschäftigung an seinem alten Arbeitsplatz. Kommt gar nicht in Frage, stemmte der Arbeitsgeber die Hände in die Hüfte. Doch nicht nur im OP-Saal und auf hoher See ist man bekanntlich in Gottes Hand.

"Ratzfatz und raus nach Gutsherrenart geht nur bei der Kassiererin, die im Supermarkt einen kleinen Bon falsch eingegeben hat. Chefärzte wird man so nicht los."

Beim Oldenburger Arbeitsgericht gehen Woche für Woche Hunderte von Klagen ein. Kündigungsschutzklagen haben daran einen erheblichen Anteil. Bei keinem Gericht wird sich so viel geeinigt wie hier. Deswegen gibt es schnell einen Gütetermin, bei dem sich die meisten verständigen.

Der klagende Chefarzt aber hat einen langen Atem. Das Krankenhaus auch. Dachte es jedenfalls. Jeder bot einen Gutachter auf. Also Patt. Also Vergleich, riet der Richter. Und zwar dringend. Jeder kommt dem anderen entgegen, und das Krankenhaus zahlt eine Abfindung. In solchen Verfahren ist das gang und gäbe. Aber obwohl das Hospital das ja auch schon kennen müsste, gab es ein klares "No". Nix mit Basar.

Damit machte das Cloppenburger Krankenhaus die vorweihnachtliche Tür hoch und das Tor weit für ein sich prall füllendes Geldsäckel. Der Richter entschied nämlich: 1:O für den Chefarzt. Er darf zurück an seinen Arbeitsplatz. Auf gar keinen Fall, kontert das Krankenhaus. Schließlich gibt es ja noch das Landesarbeitsgericht in Hannover für die Berufung. Damit fängt jetzt das Zahlen aber erst richtig an.

Als Erstes müssen vom Krankenhaus die Gehälter nachgezahlt werden, dann die eigenen Gerichts- und Anwaltskosten. Und dann wird es erst richtig lustig. Wie in den meisten dieser Fälle wird es um die Höhe der Abfindung gehen. Wer glaubt denn, dass der Kläger an seine alte Arbeitsstelle zurück will? Das Krankenhaus wird tief in die leere Tasche greifen müssen, erwarten Experten. Gewettet wird nur noch über die Frage, ob es eher unter oder eher über einer Million Euro enden wird. Dabei hängt über dem Krankenhaus ohnehin schon das Schwert der Insolvenz. Wir Steuerzahler sollen deshalb jetzt bürgen.

Es ist ein Trauerspiel, dass das Krankenhaus Cloppenburg nicht aus den zahlreichen Streitigkeiten mit ihrem medizinischen Personal gelernt hat. Ratzfatz und raus nach Gutsherrenart geht nur bei der Kassiererin, die im Supermarkt einen kleinen Bon falsch eingegeben hat. Chefärzte wird man so nicht los.

Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Krankenhauses Cloppenburg ist nur zu wünschen, dass ihr Weihnachtsgeld schon auf dem Konto liegt. Das mit der Bürgschaft überlegen wir uns noch.


Zur Person:

  • Otto Höffmann ist Rechtsanwalt in Cloppenburg.
  • Den Autor erreichen Sie hier.

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