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Drogenprozess endet mit Geldstrafe und einer Hausaufgabe für den Angeklagten

Durch Zufall wurde die Cloppenburger Polizei auf den Vechtaer aufmerksam. Der schwieg vor Gericht und wurde trotzdem verurteilt.

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Symbolfoto: Chowanietz

Symbolfoto: Chowanietz

Auf der Anklagebank des Amtsgerichts Vechta saß ein „Beifang“, wie die Fischer das nennen; sie meinen damit, was zufällig mit im Netz zappelt, wenn die großen Tiere aus der See gezogen werden. Bei der Kriminalpolizei Cloppenburg war nämlich ein umfangreiches Verfahren gegen Beschuldigte aus dem Drogenmilieu anhängig, berichtete ein Hauptkommissar als Zeuge dem Strafrichter. Telefonüberwachungen gehörten dazu. „Dabei tauchte auch eine Handynummer auf, die für die Mutter des Angeklagten vergeben war“, sagte der Zeuge aus. So kam man auf den Angeklagten (20) aus Vechta. Die Anklage: gewerbsmäßiger Handel mit Marihuana. Das Ergebnis: Geldstrafe.

Bei der Telefonüberwachung war der 20-Jährige, der noch bei seiner Mutter wohnt, ins Visier geraten. 200 Gramm „Stoff“ sollen im Spiel gewesen sein. Als Angeklagter durfte er schweigen, und das tat er auch. Bei einer Hausdurchsuchung waren bei dem Mann allerdings Utensilien für einen Drogenkonsum gefunden worden. Das und der Chat reichten für die Anklage. Im Zuhörerraum des Gerichts saß die Mutter des jungen Mannes und konnte kaum an sich halten.

Einen Monat hat der junge Mann für den Aufsatz Zeit

Aufgrund des Schweigens des Angeklagten mussten die Telefonabhörprotokolle verlesen und damit in die Beweisaufnahme eingeführt werden. Da pries der Angeklagte „die gute Quali, Digga“ seiner Droge an und teilte mit, die „Leute in Vechta sind schon am geiern, Digga“, was den Staatsanwalt zu der Bemerkung veranlasste, wer jeden zweiten Satz mit „Digga“ beende, müsse wohl über einen „begrenzten Wortschatz“ verfügen und bedürfe dringend weiterer Schulbildung.

Das Urteil nach Jugendstrafrecht war dann auch eindeutig: Eine Geldstrafe von 750 Euro und die Auflage, einen Reflektionsaufsatz zu schreiben zum Thema „Welche Folgen haben die Scheiß-Drogen?“. Diesen Aufsatz muss der Angeklagte binnen eines Monats bei Gericht abliefern, „aber selbst schreiben“, stellte der Richter klar. Wenn er diese Auflage nicht ordnungsgemäß erfülle, drohe ihm das Gefängnis. Und der Angeklagte, der während der gesamten Verhandlung kein Wort gesagt hatte, erklärte nach Belehrung: „Ich nehme das Urteil an.“ Die Erleichterung der Mutter im Saal war überdeutlich zu hören.

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