Nicht angemeldet, kein Hygienekonzept, kein Mindestabstand und kein Mund-Nase-Schutz: Der Landkreis Cloppenburg hat gegen einen Dönerladen-Besitzer aus Garrel ein Bußgeldverfahren in Höhe von 25.000 Euro eingeleitet.
Im Zuge der Corona-Kontrollen am Wochenende kontrollierte der Landkreis Cloppenburg sowohl Gastronomiebetriebe als auch Kirchen.
Beim Garreler Dönerladen stellten die Beamten fest, dass der Betrieb weder angemeldet war, noch konnten die Mitarbeiter ein Hygienekonzept vorlegen. Zwar behauptete der Besitzer, seinen Imbiss zum 1. November angemeldet zu haben. Allerdings konnte er keine entsprechenden Papiere vorlegen. Außerdem hielten die Mitarbeiter nicht genug Abstand und trugen auch keine Mund-Nase-Bedeckung.
In einem Garreler Einzelhandelsmarkt hatten 2 Mitarbeiter und ein Kunde den Mund-Nase-Schutz nicht richtig auf. Sie erwartet ein Bußgeld zwischen 100 und 150 Euro.
Weniger Verstöße in Glaubenshäusern
Die Corona-Verstöße in Kirchen und Gotteshäusern im Landkreis Cloppenburg fielen hingegen kleiner aus.
Insgesamt kontrollierte die Polizei am Wochenende 17 Glaubenshäuser - 12 in der Stadt Cloppenburg, 2 in Friesoythe und 3 in Garrel. In 2 Fällen gab es kein Hygienekonzept, in einem Fall war es nicht ausreichend.
Außerdem befanden sich im Nebenraum einer Kirche 6 Kinder mit zwei Betreuerinnen, die alle keinen Mund-Nase-Schutz trugen.