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Die Polizei warnt vor vermeintlichen Schrotthändlern

Nach einem dubiosen Vorfall auf einem Hof im Landkreis Vechta mahnt die Polizei zur Vorsicht. Vor allem bei unangekündigten Besuchen sollte man skeptisch sein.

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Symbolfoto: dpa

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Die Polizei warnt die Bevölkerung vor vermeintlichen Schrotthändlern. Derzeit könne nicht ausgeschlossen werden, dass es sich tatsächlichen um Betrüger oder gar um Diebe handeln könnte. Das geht es einer Mitteilung hervor, die am Freitag veröffentlicht wurde.

Anlass der Warnung ist ein Vorfall, der sich bereits am Samstag (25. Januar) im Landkreis Vechta ereignet hat. Demnach erhielten die Bewohner eines landwirtschaftlichen Hofes unangekündigten Besuch: Die Personen bekundeten ihr Interesse, Altmetall und Schrott abzukaufen. In diesem Gespräch sei zunächst der Handel zustande gekommen.

Vermeintliche Schrotthändler verhielten sich verdächtig

Denn wurde es allerdings dubios: Die Personen seien dabei beobachtet worden, wie sie auch andere Gegenstände, die nicht Bestandteil der Vereinbarung waren, in den Transporter verluden. Außerdem bekamen die Bewohner den Verdacht, dass eine Person der Gruppe unerlaubt das Wohnhaus betreten hatte.

Deshalb wurde die Polizei informiert. Nach bisherigen Erkenntnissen ist allerdings wohl nichts aus dem Haus gestohlen worden. Für die Beamten ist der aktuelle Fall Anlass, noch einmal ausdrücklich vor den möglichen Gefahren von spontanen Haustürgeschäften zu warnen.

Das sind die Tipps der Polizei

  • Nehmen Sie sich Zeit und lassen Sie sich nicht an der Haustür von Käufen und Vertragsabschlüssen überrumpeln.
  • Seien Sie vorsichtig bei Fremden: Lassen Sie Fremde nur in die Wohnung, wenn Sie sich sicher sind, um wen und welches Anliegen es sich handelt (Firmenausweis, Ausweis oder Gewerbeschein zeigen lassen, Rückruf beim Auftraggeber/Unternehmen). Im Zweifel bestellen Sie diese unbekannte Person zu einem späteren Zeitpunkt wieder, wenn eine Vertrauensperson anwesend ist.
  • Treffen Sie mit Nachbarn, die tagsüber zu Hause sind, die Vereinbarung, sich bei unbekannten Besuchern an der Wohnungstür gegenseitig Beistand zu leisten.
  • Lassen Sie nur Personen ins Haus, die Sie selbst bestellt haben.
  • Lassen Sie unbekannte Personen auf Ihrem Grundstück nie aus den Augen.
  • Setzen Sie sich bei Bedarf mit einer hiesigen Polizeidienststelle in Verbindung, um den Sachverhalt zu erläutern

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