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Der Frau mit einem Cricketschläger den Schädel zertrümmert

Der 38-jährige Täter ist jetzt wegen Mordes verurteilt worden. Er rechtfertigt die Hinrichtung mit den Regeln, die nach seinen Worten in Afghanistan gelten. Dort kommt der Mann her.

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Symbolfoto: dpa

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Mit einer „Brutalität größten Ausmaßes“ hat ein 38-Jähriger seiner Ehefrau am 23. Juli dieses Jahres mit einem Cricketschläger den Schädel zertrümmert. Am Freitag verurteilte ihn die Schwurgerichtskammer des Oldenburger Landgerichts wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe. Nach einer möglichen Freilassung soll der Mann abgeschoben werden.

Zunächst war die grauenvolle Tat als Totschlag angeklagt. Die Kammer unter Vorsitz von Richter Sebastian Bührmann erhöhte aber auf Mord. Nicht nur die unvorstellbare Brutalität, mit der der Angeklagte seine Frau getötet hatte, sondern auch das Tatmotiv machte die Verschärfung notwendig. Der Mann, der aus Afghanistan stammt, hatte seine Ehefrau hingerichtet, um seine Ehre zu retten. Damit war das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe erfüllt.

Frau wollte sich offenbar vom Angeklagten trennen

Die Frau hatte Trennungsabsichten, hieß es in der Anklage. Richter Bührmann fand am Freitag für das grauenvolle Geschehen mehr als deutliche Worte. Der Angeklagte habe ein Menschenbild, das es in Deutschland nicht einmal im Mittelalter gegeben habe. Frauen bedeuteten für den 38-Jährigen nichts, der Mann dagegen alles. Wer so ein Menschenbild mit so verkrusteten Denkstrukturen habe, dürfe in Deutschland nicht bleiben, so der Vorsitzende.

Der Angeklagte sah sich im Recht. Eine Dolmetscherin aus Afghanistan schilderte dem Gericht, dass in Afghanistan Frauen, die sich von ihren gewalttätigen Männern trennen wollten, noch heute gesteinigt würden. „Was sind das für Kulturen“, so Richter Bührmann. Dieses menschenverachtende Gedankengut werde in Deutschland nicht akzeptiert.

Was Bührmann so empört hatte, war die unvorstellbare Brutalität des Angeklagten. Und: In der Wohnung in Oldenburg hielten sich zur Tatzeit auch die 5 gemeinsamen Kinder der Eheleute auf. Als das Entsetzliche losging, hatten Nachbarn den Notruf betätigt. Im Hintergrund waren extrem schreiende und weinende Kinder zu hören gewesen und die Klatschgeräusche von dem Cricketschläger.

Der Angeklagte hatte mit mindestens 10 wuchtigen Schlägen den Schädel der Frau zertrümmert. Die Rechtsmedizin konnte keine Knochenstruktur mehr feststellen. Auch Oberstaatsanwalt Thomas Sander hatte eine Verurteilung des Angeklagten wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe gefordert. Nach vielen Jahren der Verbüßung soll der Angeklagte dann abgeschoben werden.

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