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Das besprechen Kirchensteuerrat und Pastoralrat

In einer Klausurtagung auf Einladung des Offizials in Vechta stehen Vernetzung und Informationsaustausch auf dem Programm.

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Symbolfoto: dpa/Gentsch

Symbolfoto: dpa/Gentsch

Die Auflösung der Dekanate im Bistum Münster zum Jahresende 2025 war eines der Themen der Klausurtagung des Kirchensteuerrats und des Pastoralrats. Die beiden zentralen Beratungsgremien für die katholische Kirche im Offizialatsbezirk Oldenburg trafen sich auf Einladung des Bischöflichen Offizials, Weihbischof Wilfried Theising, im St.-Antoniushaus in Vechta, teilte das Bischöflich Münstersche Offizialat (BMO) mit. Dieses Treffen finde einmal jährlich statt. Beide Gremien tagen einzeln mehrfach im Jahr mit eigenen Themen und Entscheidungen.

Den anwesenden Delegierten wurde aus der Offizialatsleitung berichtet. Weihbischof Theising sprach über den Wechsel im Vatikan und den unbesetzten Bischöflichen Stuhl in Münster. Finanzdirektor Dr. Alexander Schmitt berichtete über die finanzielle Situation im Offizialatsbezirk Oldenburg.

Darüber hinaus ging es unter anderem um die Übergabe der Schulträgerschaften an das BMO und die Pfarreiratswahlen, die im November stattfinden. Die Gremien berieten sich über den Sachstand „Pastorale Räume“: Dr. Markus Wonka, Leiter der Abteilung Seelsorge & Seelsorge-Personal im BMO, berichtete über geplante Veränderungen auf dem BDKJ-Jugendhof, die Entwicklung der katholischen Kirchengemeindeverbände und die Übergabe der Kitaträgerschaften.

Pastorale Räume übernehmen Aufgaben der Dekanate

Die Aufgaben der zum Jahresende verschwindenden Dekanate gehen auf die Pastoralen Räume über, heißt es in der Pressemitteilung. Ein Schwerpunkt war außerdem das Thema Bildung. Die Gremien erhielten aktuelle Informationen über die Fachstelle für Pastorale Bildung und Begleitung in Stapelfeld und die Zusammenarbeit mit der Universität Vechta.

Der Kirchensteuerrat und der Pastoralrat sind Beratungsgremien des Bischöflichen Offizials. Sie setzen sich zusammen aus gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Regionen und verschiedener Berufsgruppen, dazu kommen berufene Mitglieder. Inhaltlich zuständig ist der Kirchensteuerrat für finanzielle Entscheidungen wie die Festlegung des Wirtschaftsplans, und der Pastoralrat für Fragestellungen wie die inhaltliche Entwicklung in den Pfarreien und Pastoralen Räumen.

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