Darf ich oder darf ich nicht ...
Kolumne: Auf ein Wort – Können Ausgetretene kirchlich bestattet werden? Ich lehne es nicht rundweg ab. Auch kirchliche Ordnungen haben sich gewandelt.
Jörg Schlüter | 27.07.2021
Kolumne: Auf ein Wort – Können Ausgetretene kirchlich bestattet werden? Ich lehne es nicht rundweg ab. Auch kirchliche Ordnungen haben sich gewandelt.
Jörg Schlüter | 27.07.2021
Mitte der 70er Jahre, ich war junger Pfarrer. Das Telefon klingelt. Die Großmutter sei verstorben, zu Hause, friedlich eingeschlafen. Ich fahre hin. Auch wenn die Verstorbene weit über 80 Jahre alt geworden ist, war sie für die Enkel die Oma und für die Kinder die Mutter. Eine Frau, die immer da war und jetzt nicht mehr. Das schmerzt. „Herr Pastor, unsere Oma ist in der Nazi-Zeit aus der evangelischen Kirche ausgetreten. Leider hat sie es in den letzten Jahren versäumt, wieder einzutreten, aber sie war ein gläubiger Mensch.“ Das Gespräch stockt. Was soll ich tun? Klar, als Seelsorger an der Seite der Familie stehen, sie nicht allein lassen, aber kirchlich bestatten? Als ich mich später verabschiede und wieder nach Hause fahre, rufe ich einen erfahrenen, älteren Kollegen an. Sein Kommentar: „Unsere Kirchenordnung ist kein Wunschkonzert! Du darfst nicht beerdigen.“ So war das damals. Ich melde mich bei der Familie und versuche ihnen zu erklären, dass ein Trauergottesdienst von mir nicht vollzogen werden kann. Eine Woche später habe ich einen Brief im Kasten. Der Sohn der Verstorbenen schreibt: „Sie sind kein Seelsorger, Sie sind ein kirchlicher Paragraphenreiter.“ Das bin ich sicher nicht, dennoch habe ich diesen Satz lange mit mir herumgeschleppt. Jahre später im Freundeskreis, Thema: Kirchliche Bestattung von Ausgetretenen, ja oder nein. Einer wird laut: „Ich will dir was sagen, Jörg, wenn ich aus der Kirche austrete, weil ich mit dem ‚Laden‘ nichts mehr zu tun haben will, dann habt ihr das zu respektieren! Wenn dann ein Pope kommt und mich beerdigen will, weil die Familie weint, nee, mein Lieber, geht gar nicht. Wenn ich könnte, würde ich gegen den Sargdeckel trommeln und aus der Gruft brüllen: Nein!“ Das sind die Pole, zwischen denen ich stehe, bis heute. ,Oma war ein gläubiger Mensch, nur nicht in der Kirche.' – ,Ich bin bewusst ausgetreten, dann kann die Kirche nicht durch die Hintertür kommen und mich beerdigen.' Im Laufe der Jahre ist in mir die Entscheidung gereift, dass ich bei der Anfrage zur Bestattung Ausgetretener nicht rundweg ablehne. Ich möchte die Familie kennenlernen, möchte im Gespräch heraushören, wie die Familie zur Kirche steht, der Verstorbene zur Kirche gestanden hat. Es gibt auch Fälle, da wäre eine Ablehnung für die Familie ein zusätzlicher seelischer Tiefschlag. Das will ich nicht. Nur, einen Anspruch auf eine kirchliche Beerdigung hat ein Ausgetretener nicht. Wenn ich eine solche Bestattung durchführe, dann wird das sichtbar. Ich trage keinen Talar, nur einen schwarzen Anzug. Auch die kirchlichen Ordnungen haben sich im Laufe der Jahre gewandelt. Die EKD (Evangelische Kirche Deutschlands) sagt: Wer aus der evangelischen Kirche austritt, bekundet, dass er sich von der Gemeinschaft der Christen loslöst. Das sollte man ernst nehmen. Im Gespräch mit Angehörigen von ausgetretenen Verstorbenen kann aber deutlich werden, dass eine kirchliche Beerdigung dennoch angemessen ist. Der Pfarrer oder die Pfarrerin entscheidet hier von Fall zu Fall."Im Laufe der Jahre ist in mir die Entscheidung gereift, dass ich bei der Anfrage zur Bestattung Ausgetretener nicht rundweg ablehne."Jörg Schlüter
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