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Corona-Verstöße: Behörde schließt Diskothek

Der Betreiber einer Diskothek in Osnabrück muss mit einem Bußgeld von bis zu 20.000 Euro rechnen. Bei einer Veranstaltung wurden gleich mehrere Verbote und Regeln missachtet.

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Symbolfoto: dpa

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In Osnabrück muss ein Diskothekenbetreiber wegen der Missachtung des Öffnungsverbotes mit einem Bußgeld von bis zu 20.000 Euro rechnen. Bei einer Kontrolle stellten Ordnungsbehörde und Polizei in der Nacht zum Samstag fest, dass anstatt des erlaubten Schank- und Speisebetriebes eine Diskothek mit gut gefüllter Tanzfläche betrieben wurde. Die meisten der rund 200 Gäste hätten gegen die Maskenpflicht verstoßen, teilte die Stadt Osnabrück am Samstag mit. Auch gegen die Dokumentationspflicht der Gästedaten sei verstoßen worden. Es handele sich um grobe Verstöße gegen die Hygienevorschriften.

«Die Niedersächsische Corona-Verordnung verbietet das Betreiben von Clubs und Diskotheken. Dieses Verbot wurde hier ignoriert», sagt Sozialvorstand Katharina Pötter. Die Ordnungsbehörde habe die sofortige Schließung des Betriebes bis Sonntag 24.00 Uhr veranlasst. Es seien zudem Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet worden. Pötter betonte, viele Menschen schränkten ihren Alltag wegen der Pandemie ein. «Wir werden auch zukünftig kontrollieren, um zu verhindern, dass durch den Eigensinn Weniger die breite Mehrheit gefährdet wird.»

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