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Corona-Kontrollen in Cloppenburger Restaurants

Wird der Mindestabstand eingehalten? Werden Masken getragen? Darum ging es bei einer Kontrolle der Polizei und des Ordnungsamtes. Ein Hygienekonzept konnten viele Gastwirte nicht vorweisen.

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Symbolfoto: dpa

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Polizisten und Mitarbeiter des Ordnungsamtes haben den Restaurants in Cloppenburg einen unangemeldeten Besuch abgestattet. Wie die Polizei am Donnerstag mitteilte, sind die Kontrollen bereits am vergangenen Samstag durchgeführt worden. Der Hintergrund: Bei der Aktion sollte geprüft werden, ob in den Restaurants die Hygieneregeln zum Schutz vor einer Ausbreitung des Coronavirus auch eingehalten werden.

Das Ergebnis ist allerdings eher durchwachsen: In vielen Restaurants seien "Defizite bei der Dokumentation der Gästeregistrierung" festgestellt worden. In Niedersachsen ist es vorgeschrieben, dass Gäste in schriftlicher Form ihre Kontaktdaten hinterlassen. Diese werden zeitlich begrenzt aufbewahrt. So sollen im Falle einer möglichen Infektionskette etwaige Kontaktpersonen schnell ermittelt werden können. 

Größtes Problem: Kein schriftliches Hygienekonzept

Bei den Kontrollen seien auch Probleme bei den Abstandsregeln und bei der Einweisung des Personals in die Hygienebestimmungen festgestellt worden. Das offenbar größte Problem aber ist scheinbar, dass vielen Gastwirten nicht bewusst war, dass sie ein Hygienekonzept in schriftlicher Form vorlegen müssen, sofern dieses verlangt wird. Wie die Polizei am Donnerstag erklärte wird dies in §3 der Niedersächsischen Corona-Verordnung so verlangt. In diesem Hygienekonzept muss klar festgehalten sein, wie zum Beispiel das Abstandsgebot eingehalten werden kann. Auch muss in schriftlicher Form festgehalten sein ob und wie die Zahl der Gäste im Restaurant begrenzt, gesteuert oder durch bauliche Maßnahme reduziert wird.

Wie die Polizei erklärte, können Wirte auf der Internetseite des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) diverse Informationsmaterialien, Checklisten sowie weitere Hinweise abrufen. Dem Landkreis muss das Hygienekonzept nicht vorab zur Prüfung vorgelegt werden - dies sei aber möglich.

Bei den Kontrollen seien die Wirte entsprechend belehrt worden. Die Hinweise der Beamten oder Mitarbeiter des Ordnungsamtes seien "offen angenommen worden". Dies sei auch das Ziel der Aktion gewesen: "Die Sensibilisierung der Betreiber standen im Vordergrund der präventiven Kontrollen", teilte die Polizei mit - und sie kündigte an, dass künftig weitere stichprobenartige Kontrollen im gesamten Landkreis Cloppenburg durchgeführt werden sollen.

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