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Cloppenburger Spediteur wegen illegaler Beschäftigung verurteilt

Mehrere Mitarbeiter einer litauischen Firma sind nach Cloppenburg verliehen worden. Das Problem: Sie hatten nicht die dafür erforderliche Arbeitserlaubnis.

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Symbolfoto: Hauptzollamt Osnabrück

Symbolfoto: Hauptzollamt Osnabrück

Der Geschäftsführer einer Cloppenburger Speditionsfirma ist vom Amtsgericht Osnabrück wegen fahrlässiger Beschäftigung von Ausländern ohne Aufenthaltstitel oder Erlaubnis zu einer Geldstrafe in Höhe von 8500 Euro verurteilt worden. Das berichtet das Hauptzollamt Osnabrück. Das Urteil ist demnach rechtskräftig. Neben der Geldstrafe muss der Geschäftsführer außerdem die Kosten des Verfahrens tragen.

Aufgedeckt wurde der Verstoß demnach durch die Überprüfung einer Transportfirma aus Litauen seitens der Agentur für Arbeit. Dabei stellte sich heraus, dass eben diese Firma sechs Arbeitnehmer an die Cloppenburger Transportfirma verliehen hatte. Dieses sechs Arbeitnehmer waren von Dezember 2021 bis Mai 2022 in Cloppenburg tätig. Allerdings hatten sie nicht den dafür erforderlichen Aufenthaltstitel beziehungsweise die notwendige Arbeitserlaubnis.

Beschäftigung trotz abgelehnter Anträge

Die Agentur für Arbeit schaltete daraufhin die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Osnabrück ein. Die Ermittler konnten dem Geschäftsführer der Cloppenburger Firma nachweisen, dass er diese sechs Arbeitnehmer als Kraftfahrer beschäftigte. Außerdem konnte ihm nachgewiesen werden, dass er dies mit dem Wissen über die abgeschlossenen Verträge tat. Der Geschäftsführer habe sich zwar um einen Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde bemüht. Der Antrag wurde allerdings abgelehnt. Nichtsdestotrotz wurden die Litauer weiter beschäftigt. Weitere Versuche um eine legale Beschäftigung habe der Geschäftsführer nicht unternommen.

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