Jetzt also doch: Die kreisweite nächtliche Ausgangssperre im Kreis Cloppenburg wird am Mittwoch in Kraft treten. Wie Landrat Johann Wimberg am Sonntag informiert, werde der Landkreis Cloppenburg wegen der hohen 7-Tagesinzidenz eine nächtliche Ausgangsperre von 21 bis 5 Uhr für den gesamten Landkreis Cloppenburg einführen.
Damit reagiert der Landkreis Cloppenburg auf die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsens, die für Landkreise und kreisfreie Städte mit einer Inzidenz über 150 eine nächtliche Ausgangssperre vorsieht, sofern kein klarer Infektionsschwerpunkt auszumachen ist.
Verpflichtende Tests für Mitarbeiter, die neu im Betrieb anfangen oder den Standort wechseln
Außerdem sollen die Maßnahmen des Landes verschärft werden, schreibt Kreissprecher Frank Beumker. Neben der nächtlichen Ausgangssperre werden auch verpflichtende Tests für Mitarbeiter eingeführt, die neu in einem Betrieb ihre Arbeit aufnehmen oder den Arbeitsort wechseln. Wer aus dem Ausland in den Landkreis Cloppenburg zurückkehre, müsse sich bei der Auskunft vor Ort testen lassen, heißt es weiter.
Maximal 50 Personen pro Gottesdienst – maximal eine Stunde
Darüber hinaus erfahren Kirchen und Religionsgemeinschaften weitere Beschränkungen. Wie Beumker mitteilt, dürfen fortan weniger Menschen an Gottesdiensten und religiösen Versammlungen teilnehmen. Konkret heißt das: "Der Platzbedarf pro Person werde von 5 auf 10 Quadratmeter verdoppelt." Die maximale Teilnehmerzahl einer solchen Veranstaltung wird darüber hinaus auf 50 Personen begrenzt – unabhängig von der Größe des Raums. Außerdem darf ein Gottesdienst oder eine religiöse Versammlung nur maximal eine Stunde andauern, schreibt Beumker.
Des Weiteren teilt der Landkreis mit, dass ab sofort ein medizinischer Mundschutz oder eine FFP2 Maske in einem Auto zu tragen ist, sofern dort mehr als ein Hausstand mitfährt. Der Handel werde erneut dazu verpflichtet, die Desinfektion von Einkaufswagen und Körben eigenständig zu gewährleisten. Alle konkreten Bestimmungen werde der Landkreis am Montag bekanntgeben.
Der Landrat bittet um Verständnis für diese erneuten massiven Einschränkungen, aber somit blieben Gottesdienste in der Karwoche und an Ostern grundsätzlich auch im Landkreis Cloppenburg unter eingeschränkten Bedingungen möglich. Die Ausübung der Religionsfreiheit sei ein hohes Grundrecht, so Wimberg. "Diese Eingriffe sind uns nicht leicht gefallen."