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Bußgelder: So teuer waren bislang die Corona-Verstöße im Kreis

Die Cloppenburger Verwaltung hält sich an den Bußgeldrahmen der Landesregierung. Am häufigsten belangt wurden bislang 14- bis 25-Jährige, die gegen die Kontaktbeschränkung verstoßen haben.

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Bislang hat der Landkreis über 1800 Bußgeldverfahren wegen Coronaverstößen registriert. Foto: Hermes

Bislang hat der Landkreis über 1800 Bußgeldverfahren wegen Coronaverstößen registriert. Foto: Hermes

Es dürfte ein teurer Saunagang gewesen sein für die Gäste einer Cloppenburger Einrichtung. Wie berichtet, hatten sich vor rund einer Woche 17 Gäste zum gemeinsamen Schwitzen getroffen.

„Für den Betrieb einer nicht zugelassenen Einrichtung sieht der Bußgeldkatalog eine Geldbuße von 3000 bis 10.000 Euro vor und für die Besucher 150 bis 400 Euro“, erklärte Kreissprecher Frank Beumker auf Nachfrage. Der Landkreis halte sich dabei an die Runderlass „Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen die Niedersächsische Corona-Verordnung“. Das konkrete Bußgeld für diesen Fall werde der Landkreis nicht benennen, die Betroffenen seien auch noch nicht angehört worden.

Wie Beumker mitteilt, habe das Land Niedersachsen einen Bußgeldrahmen definiert, an dem sich die Verwaltung orientieren kann. „Im Landkreis Cloppenburg wurden im Jahr 2020 insgesamt 1620 Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Corona-Verordnung durchgeführt, die aber noch nicht alle abgeschlossen sind“, erklärt Beumker. In diesem Jahr seien bereits 85 Verfahren erfasst und noch rund 150 Verfahren in der Bearbeitung. Die bisher festgesetzten Bußgelder liegen bei 143.000 Euro.

Jeder Einzelfall wird individuell beurteilt

Jeder Einzelfall werde vom Landkreis individuell beurteilt. Die Festlegung des konkreten Bußgeldes erfolge nach pflichtgemäßem Ermessen, hierbei seien unter anderem die wirtschaftlichen Verhältnisse zu berücksichtigen. Am häufigsten belangt wurden bisher Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen, hauptsächlich von Personen im Alter von 14 bis 25 Jahren und verteilt auf das gesamte Kreisgebiet.

„Die Einnahmen fließen in den Haushalt des Landkreises Cloppenburg, aus dem auch die Kosten wie Personal und Sachkosten der Verfahren aufgebracht werden müssen“, teilt der Kreissprecher weiter mit. Über die Verwendung der Haushaltsmittel entscheide der Kreistag. Bislang wurden Einnahmen aus Bußgeldern auch in Präventionsprojekte investiert, wie zum Beispiel die Mittel aus der Verkehrsüberwachung.

Der Saunagang hatte für Aufsehen gesorgt. Unter anderem hatten sich beim Reha-Zentrum anschließend Anrufer gemeldet. „Selbstverständlich halten wir uns an alle behördlichen Vorgaben zur Schließung durch die Corona-Pandemie, was man daran sieht, dass unsere Anlage im Jahr 2020 ganze acht Monate komplett geschlossen war“, stellten die Verantwortlichen daraufhin klar. Die Polizeikontrolle habe demnach nicht bei ihnen stattgefunden.

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