Der Landkreis Cloppenburg meldet mit Stand vom Sonntag (11. Oktober, 13.30 Uhr) weitere 21 bestätigte Coronafälle. Die Gesamtzahl der positiv auf das Virus getesteten Personen steigt damit auf 904. Die Neuinfektionen verteilen sich laut der Behörde auf 6 Städte und Gemeinden. 3 neue Fälle stehen zudem im Zusammenhang mit der Fleischbranche. Dabei handele es sich laut der Kreisverwaltung um 2 Mitarbeiter des Emsteker Vion-Schlachthofes sowie um eine weitere enge Kontaktperson eines Infizierten. Der überwiegende Teil der Fälle vom Sonntag stamme jedoch "aus allen Bereichen der Gesellschaft".
Seit Sonntag befinden sich 18 Menschen in stationärer Behandlung - ein Plus von 4 im Vergleich zum Samstag. Gleichzeitig sind 10 Personen genesen. 660 Personen sind in häuslicher Quarantäne. Im Kreisgebiet gibt es derzeit 348 nachweislich infizierte Personen. Diese verteilen sich auf folgende Orte (in Klammern die Veränderungen zum Samstag):
- 2 in Barßel
- 3 in Bösel
- 40 in Cappeln (+3 Neuinfektion, -2 genesene Personen)
- 105 in Cloppenburg (+8)
- 59 in Emstek (+3)
- 7 in Essen
- 11 in Friesoythe (-1)
- 16 in Garrel (-3)
- 18 in Lastrup
- 7 in Lindern (+1)
- 29 in Löningen (-2)
- 27 in Molbergen (+2, -2)
- 24 in Saterland (+4)
7-Tagesinzidenz liegt für Kreis Cloppenburg bei 103,7
Das Niedersächsische Landesgesundheitsamt (NLGA) am Sonntag eine 7-Tagesinzidenz pro 100.000 Einwohner von 103,7 für den Landkreis Cloppenburg errechnet. Die Lage hat sich demnach noch verschärft, denn der Wert steigt erneut deutlich an und liegt etwa doppelt so hoch wie der kritische 50er Grenzwert.
Auch nach den Werten des Robert-Koch-Institutes liegt der Landkreis weiter über dem Grenzwert. Für die Bürgerinnen und Bürger wird es damit schwierig innerhalb Deutschlands in den Herbstferien zu verreisen. Denn Reisende aus dem Kreis Cloppenburg müssen sich aufgrund der 7-Tagesinzidenz vielerorts auf Beherbergungsverbot und Einschränkungen einstellen. Auch innerhalb Niedersachsens steht der Landkreis auf einer Liste mit roten Gebieten, für die ein Beherbergungsverbot in Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und ähnlichen Beherbergungsbetrieben, aber auch in Ferienwohnungen, Ferienhäusern und auf Campingplätzen gilt. Die nächste Aktualisierung der Gebiete folgt am Montag (12. Oktober).