19-Jähriger besitzt Kinderpornografie und muss jetzt in Therapie
Weil der Saterländer aus juristischer Sicht als Heranwachsender gilt, bleibt ihm die Haftstrafe erspart.
Franz-Josef Höffmann | 19.12.2023
Weil der Saterländer aus juristischer Sicht als Heranwachsender gilt, bleibt ihm die Haftstrafe erspart.
Franz-Josef Höffmann | 19.12.2023
Symbolfoto: dpa
Wegen des Besitzes von Kinderpornografie hat das Jugendgericht am Cloppenburger Amtsgericht einen 19-Jährigen aus dem Saterland schuldig gesprochen. Zur Abklärung seiner sexuellen Neigungen muss sich der Angeklagte nun einer Therapie unterziehen. Der 19-Jährige hat noch Glück gehabt. Aufgrund seines Alters ("Heranwachsender") blieb ihm der Regelstrafrahmen erspart, der für Erwachsene gilt. Für sie ist nach der Reform des Kinderpornografie-Paragrafen im Jahr 2021 jeder einzelne Fall des Besitzes von Kinderpornografie mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Haft bedroht. Die Hinweise auf den Angeklagten kamen von amerikanischen Ermittlungsbehörden und wurden vom Bundeskriminalamt an die örtliche Polizei weitergereicht. Bei einer Hausdurchsuchung fand die Polizei 80 Dateien mit Kinderpornografie. Der geständige Saterländer will „da so reingerutscht“ sein. Bekannte hätten ihm von Kinderpornografie erzählt und erklärt, wie man so etwas aufruft, so der Angeklagte. Den Feststellungen zufolge hat der 19-Jährige im Internet bestimmte Suchbegriffe eingegeben. Das führte ihn dann zu Anbietern von Kinderpornografie, deren Konten aber von den Amerikanern überwacht werden. Neben der Therapieverpflichtung ist der Angeklagte auch zu einer Geldauflage von 600 Euro verurteilt worden.Saterländer ist vor Gericht geständig
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