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100 Feuerwehrleute kämpfen gegen Brand im Vehnemoor

Ein Traktor ist am Donnerstag im Vehnemoor in Bösel in Flammen aufgegangen. Das Feuer griff aufs trockene Moor über. In den vergangenen Tagen brannte es mehrfach im Nordkreis. (Update 15.45 Uhr)

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Alle Hände voll zu tun haben derzeit die etwa 100 Feuerwehrleute, die im Moor im Einsatz sind. Foto: Martin Pille

Alle Hände voll zu tun haben derzeit die etwa 100 Feuerwehrleute, die im Moor im Einsatz sind. Foto: Martin Pille

Tropische Hitze, deutlich über 30 Grad, riesige Staubwolken, unwegsames Gelände und ein schwer zu beherrschendes Feuer mit beeindruckenden Rauchschwaden: Das macht den Großeinsatz von fünf freiwilligen Feuerwehren mit etwa 100 Kräften im Naturschutzgebiet "Dustmeer" im Vehnemoor zu einer erheblichen Herausforderung und fordert ihnen logistische Hochleistungen ab.

Bei Mäharbeiten schlugen aus bislang unbekannten Gründen plötzlich Flammen aus einem Traktor, die durch eine am Rand liegende Fichtenschonung auf das sehr trockene, geschützte Moor übergriffen. Hierbei handelt es sich um den einzigen Hochmoor-Bereich im Landkreis Cloppenburg, der noch nicht abgetorft wurde. Die Größe des Hochmoorkomplexes beträgt 23,5 Hektar.

Die Feuerwehren aus Bösel, Altenoythe und Friesoythe sind aktuell im Großeinsatz. Foto: Martin PilleDie Feuerwehren aus Bösel, Altenoythe und Friesoythe sind aktuell im Großeinsatz. Foto: Martin Pille

Nach Angaben von Markus Tholen, Pressesprecher der Böseler Wehr,  standen hier in kürzester Zeit bis zu 2500 Quadratmeter Fläche in Flammen. Nach Tholen  gestaltete sich das Annähern an die Brandstelle als äußerst schwierig. Auf der ersten Route über die Vidamer Straße fuhren sich Tanklöschfahrzeuge zunächst fest. Weitere Löschfahrzeuge aus Bösel,  Garrel,  Husbäke,  Altenoythe und Friesoythe konnten sich allerdings auch über die Overlaher Straße nähern. Auch die Wasserversorgung war schwierig, ein Entwässerungsgraben konnte jedoch angezapft werden. "Eine große Hilfe", so Tholen, sei die Luftunterstützung eines Polizeihubschraubers gewesen, der den Einsatzkräften schnell das ganze Ausmaß des Brandes übermitteln konnte.

Vom Fahrzeug blieb nicht mehr viel Funktionsfähiges übrig. Foto: Martin PilleVom Fahrzeug blieb nicht mehr viel Funktionsfähiges übrig. Foto: Martin Pille

Auch wenn das Feuer derzeit unter Kontrolle sei, gebe es keinen Grund zur endgültigen Entwarnung: Bei einem Moorbrand brennt es nicht wie bei anderen klassischen Bränden nur oberirdisch, sondern es schwelt an vielen Stellen unter der Erde ohne offene Flamme weiter. Dabei seien besonders der immer wieder auffachende Wind und die langanhaltende Dürre und die Hitze ein Problem. Tholen kündigte daher eine Brandwache an, die mindestens bis Freitagmorgen andauern sollte, um aufflammende Glutnester zu löschen.

Zunächst löschten die Wehren den in Brand stehenden Traktor. Foto: Martin PilleZunächst löschten die Wehren den in Brand stehenden Traktor. Foto: Martin Pille

Wegen der hohen Temperaturen war zum Schutz der Kräfte auch eine "First-Responder-Gruppe" des DRK (Deutsches Rotes Kreuz) Bösel vor Ort. Die Verpflegungseinheit der Böseler versorgte die Einsatzkräfte mit genügend Trinkwasser. An Ort und Stelle war auch Kreisbrandmeister Arno Rauer aus Garrel.


Mehrere Brände im Cloppenburger Nordkreis

Böschungsbrand in Barßel

Zu einem Böschungsbrand kam es bereits am Mittwoch gegen 10.50 Uhr in der Kortemoorstraße in Barßel. Die Freiwillige Feuerwehr Barßel, die mit drei Einsatzfahrzeugen vor Ort war, konnte durch ihr rasches Eingreifen eine Ausbreitung der Flammen verhindern. Der Schaden blieb gering, die Polizei geht von lediglich etwa 50 Euro aus.

Raupenbrand in Ramsloh

Am Mittwochnachmittag musste die Feuerwehr zu einem Raupenbrand an der Moorgutstraße in Ramsloh ausrücken. Mitarbeiter einer Torffirma versuchten, den Brand mit Feuerlöschern zu bekämpfen. Beim Eintreffen der Feuerwehr Ramsloh bemerkten die Einsatzkräfte, dass auch noch Rauch aus dem Motorraum der Raupe aufstieg.

5000 Euro Schaden: Die Feuerwehr löschte die Flammen und suchte in der Fahrerkabine und im Motor nach Glutnestern. Foto: Giehl5000 Euro Schaden: Die Feuerwehr löschte die Flammen und suchte in der Fahrerkabine und im Motor nach Glutnestern. Foto: Giehl

Die Einsatzkräfte löschten den Brand sofort ab und suchten mit einer Wärmebildkamera die Fahrerkabine und den Motorraum nach weiteren Glutnestern ab. Wie das Feuer entstand, ist zurzeit noch unklar. Den Schaden schätzt die Polizei auf rund 5000 Euro.

Wohnungsbrand in Strücklingen: E-Herd fängt Flammen

Am Donnerstagmorgen gegen 8.30 Uhr wurden die Feuerwehren Scharrel und Ramsloh dann zu einem Wohnungsbrand in der Hauptstraße nach Strücklingen gerufen. Vor Ort stellte sich heraus, dass ein E-Herd brannte. Die Einsatzkräfte konnten die Flammen schnell löschen. Ein Hochdrucklüfter sorgte wieder für eine rauchfreie Wohnung. Wie es zu dem Brand gekommen ist, ist zurzeit noch unklar. Die Kameraden der Feuerwehr Scharrel konnten den Einsatz abbrechen. Das DRK kümmerte sich um die Bewohner der Wohnung. Im Einsatz vor Ort war zudem die Polizei.


Landkreis Cloppenburg weist auf Verordnung zu Waldbränden hin

Wegen der anhaltenden Trockenheit besteht derzeit erhöhte Waldbrandgefahr. In diesem Zusammenhang weist der Landkreis Cloppenburg in einer Mitteilung auf seine erlassene Eilverordnung zur Verhütung von Waldbränden vom 23. April 2020 hin.

Die Verordnung verbietet es den Besuchern von Wäldern, Mooren und Heidegebieten, die Straßen, befahrbare Wege sowie markierte Wander- und Reitwege zu verlassen. Ebenfalls verboten ist es, Wälder, Moore und Heidegebiete mit Kraftfahrzeugen zu befahren oder in Wäldern, Mooren und Heidegebieten Kraftfahrzeuge außerhalb der ausdrücklich als Parkplatz ausgewiesenen Flächen abzustellen.

Es wird besonders darauf hingewiesen, dass auch das Grillen sowie das Mitführen von Grillanzündern und sonstigen Grillgeräten in Wäldern, Mooren und Heidegebieten verboten sind. Das Verbot gilt auch auf in diesen Gebieten ausgewiesenen Grillplätzen. Wichtig ist zudem das Verbot, in Wäldern, Mooren und Heidegebieten Feuer anzuzünden, zu rauchen oder mit feuergefährlichen Gegenständen umzugehen.

Wer sich nicht an diese Verbote hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden kann. Ausgenommen von den Verboten ist die Erledigung von öffentlichen Aufgaben sowie die rechtmäßige Bewirtschaftung und Nutzung von Grundstücken, einschließlich der Jagdausübung.

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