Oldenburger Münsterland
Von den Regelungen im "Whistleblower"-Gesetz werden auch Betriebe im OM betroffen sein
Der Bundestag debattiert über das "Gesetz zum Schutz von hinweisgebenden Personen". Im Oldenburger Münsterland dürfte es noch im Jahr 2023 Geltung in fast 570 Unternehmen und Verwaltungen erlangen.
Roland Kühn | 17.03.2023