Der Bundestag hat jetzt das 7. Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes verabschiedet. Mit den neuen Vorschriften wird unter anderen die Sonderregelung des § 18 Absatz 12 des aktuellen Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) abgeschafft, mit der leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen – abweichend von der Einstufung durch die Kfz-Zulassungsbehörden als Lkw – unter bestimmten Voraussetzungen für die Kfz-Steuer als Pkw eingestuft und somit höher besteuert wurden. Insbesondere das Handwerk hatte sich gegen die Regelung gewandt (wir berichteten).
In einem Positionspapier hatte sich der Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) für eine Rücknahme der Besteuerungsregelungen eingesetzt. In diesem wurde die Belastung durch die steuerliche Neueinstufung von Lastkraftwagen als Pkw beklagt und die Streichung des § 18 Abs. 12 KraftStG verlangt. Unter anderem wurde der unverhältnismäßige Aufwand für Betriebe wie auch Steuerverwaltung kritisiert.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes gilt für die Kfz-Besteuerung leichter Nutzfahrzeuge wieder die alte Regelung und analog zur Einstufung durch die Zulassungsbehörden die günstigere Besteuerung als Lkw.
Seit Dezember 2018 war die jetzt alte Einstufung durch die Zollbehörden flächendeckend kontrolliert worden. Fahrzeuge mussten sogar vorgeführt werden. In der Folge erhielten viele Handwerksbetriebe geänderte Kfz-Steuerbescheide mit deutlich höherer Steuer, obwohl sie die Voraussetzungen des § 18 Abs. 12 KraftStG nicht erfüllten. Viele wehrten sich laut ZDH dagegen mit Rechtsbehelfen.
Steuerbescheide werden automatisch geändert
Einsprüche gegen die bisherigen Kfz-Steuerbescheide sind jetzt nicht mehr erforderlich. Leichte Nutzfahrzeuge mit geänderten Kfz-Steuerbescheiden werden automatisch wieder als Lkw besteuert. Voraussichtlich im Januar 2021 steht laut ZDH eine neue Software zur Verfügung. Dann wird die Zollverwaltung damit beginnen, geänderte Kfz-Steuerbescheide zu versenden.