Oldenburger Münsterland
Mehrweg-Angebotspflicht: Bei der Umsetzung werden die Betriebe allein gelassen
Seit Jahresanfang müssen Betriebe, die "To-go"-Speisen und -Getränke verkaufen, alternativ zur Einweg- auch Mehrwegverpackungen anbieten. Die Mehrwegregel kollidiert allerdings mit den Hygieneregeln.
Roland Kühn | 03.01.2023