Niedersachsen will die geplante Testpflicht für die bevorstehende Öffnung des Einzelhandels und des Tourismus nach Kritik der beteiligten Branchen lockern. Neben qualifizierten Tests in Testzentren sollen auch unter Aufsicht vorgenommene Tests in den Geschäften oder von Arbeitgebern für den Besuch des Einzelhandels reichen, sagte Regierungssprecherin Anke Pörksen am Freitag in Hannover. Zu Hause durchgeführte Selbsttests, auch von Schülern, gelten nicht. Geschäfte bis zu einer Größe von 200 Quadratmetern, in denen sich maximal zehn Kunden zugleich aufhalten dürfen, sollen von der Testpflicht ausgenommen werden.
Niedersachsen plant mit der kommenden Corona-Verordnung, die ab kommendem Montag greift, Lockerungen der Beschränkungen in Kreisen und Großstädten, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 100 liegt. Dort soll der komplette Einzelhandel unter Auflagen wieder öffnen können, Gastronomie und Tourismus sollen in Etappen und unter Einschränkungen wieder anlaufen können. Die Einzelheiten befinden sich noch in der Abstimmung, die Verordnung wird am Freitag oder Samstag veröffentlicht.
In Hotels, Pensionen und Jugendherbergen sollen nach einem Test bei der Anreise zwei Tests pro Woche für die Gäste ausreichen, wie dies auch für Ferienwohnungen geplant ist. Ursprünglich war für Hotelgäste eine tägliche Testpflicht ins Auge gefasst.
Nach Bekanntwerden dieser Pläne hatten die IHK Niedersachsen und der Handelsverband Niedersachsen-Bremen eine Umfrage gestartet, an der sich mehr als 2000 Händlerinnen und Händler beteiligten. Das Ergebnis belegt aus Sicht der Verbände eine klare Ablehnung: 78 Prozent der Einzelhändler sprachen sich demnach für die Beibehaltung von «Click and Meet» ohne Vorlage eines qualifizierten Testergebnisses aus. Die große Mehrheit der Unternehmerinnen und Unternehmer befürchte, dass Kunden abgeschreckt werden, teilte die IHK Niedersachsen mit.