Bürgerbegehren in der Warteschleife
Nach Intervention des Landkreises haben die Initiatoren die Unterschriftensammlung vorerst gestoppt. Der Kreis bezweifelt die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens.
Heiner Stix | 24.08.2020
Nach Intervention des Landkreises haben die Initiatoren die Unterschriftensammlung vorerst gestoppt. Der Kreis bezweifelt die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens.
Heiner Stix | 24.08.2020
Zwangspause: Die Initiatoren des Bürgerbegehrens gegen die am C-Port geplanten Anlagen haben die Unterschriftensammlung vorerst gestoppt. Der Landkreis hat Zweifel an der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens im Saterland geäußert. Foto: Stix
Walter Hußmann und seine Mitstreiter beim Bürgerbegehren gegen die Mist und Gülle verarbeitenden Anlagen am C-Port hatten für diese Woche einen besonderen Termin vorgesehen. "Wir wollten dem Bürgermeister die Listen mit mehr als 1200 Unterschriften von Unterstützern überreichen", sagt Hußmann. Daraus wird jetzt erst einmal nichts. Wie berichtet ist der Landkreis der Ansicht, dass der Verwaltungsausschuss (VA) der Gemeinde wegen "fehlender wesentlicher Entscheidungsgrundlagen" nicht über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens hätte entscheiden dürfen. Zudem liege bei der Unterschriftenliste ein Formfehler vor. Sie könne daher nicht für das Bürgerbegehren gewertet werden. Die Initiatoren haben daraufhin die Unterschriftensammlung vorerst gestoppt. "Der Landkreis versucht, ein Haar in der Suppe zu finden, um das Ganze noch abzubiegen", sagt Hußmann. "Wir haben jetzt beim Innenministerium in Hannover eine Beschwerde eingereicht, um zu klären, inwieweit der Landkreis sich einmischen darf." Thomas Otto, der Bürgermeister des Saterlandes, ist sich sicher, dass es an der Entscheidung des VA nichts zu kritisieren gibt. "Der Landkreis sagt, dass Bau und Betrieb der Anlagen nicht unsere Aufgabe seien, weshalb die Entscheidungsgrundlage fehle", fasst er einen wesentlichen Punkt aus dem neunseitige Schreiben der Kreisverwaltung zusammen. Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz sehe aber vor, dass über "Angelegenheiten" einer Gemeinde ein Bürgerbegehren zulässig sei. "Da der Betrieb der Anlagen unsere Gemeinde betrifft, sind sie sehr wohl unsere Angelegenheit", so Otto. Dies habe ihm im Vorfeld auch der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund (NSGB) bestätigt. Dessen Rechtsauffassung werde auch in die Stellungnahme der Gemeinde einfließen, die bis zum 1. September in Cloppenburg vorliegen muss. „Dann entscheidet der Landkreis, ob er unserer Argumentation folgen kann“, erläutert Otto. "Wenn nicht, dann könnte unter Umständen auch der Rechtsweg eine Rolle spielen." Darüber aber müsse der Rat entscheiden. Der juristische Blick von außen auf das Thema sei möglicherweise auch deshalb sinnvoll, weil der Landkreis bei dem Thema eine Doppelfunktion habe, so Otto. "Der Kreis ist einerseits unsere kommunale Aufsichtsbehörde, die jetzt das Bürgerbegehren bemängelt“, sagt er. "Andererseits ist er auch Mitglied im C-Port-Zweckverband und hat ein Interesse am Bau der Anlagen." Vom Landkreis selbst gab es auf die von OM online schriftlich eingereichten Fragen noch keine Antworten. Unstrittig ist, dass der vom Landkreis bemängelte Formfehler einen Neustart der Unterschriftensammlung notwendig machen könnte. "Auf den Unterschriftenlisten des Bürgerbegehrens weicht in der Begründung ein Halbsatz von der im VA vorgelegten Fassung ab", erläutert Otto. "Das kann tatsächlich dazu führen, dass die bislang gesammelten Unterschriften ungültig wären." Noch aber blieben 5 Monate, um mit korrekten Listen die Sammlung neu zu starten. Wie es mit dem Bürgerbegehren weitergeht, wollen Hußmann und seine Mitstreiter entscheiden, wenn die Antwort aus Hannover vorliegt. Grundsätzlich aber ist Hußmann optimistisch. Auch vor einem möglichen Neustart des Bürgerbegehrens ist ihm nicht bange. "Wir haben in nicht einmal vier Wochen mehr als 1200 Unterschriften gesammelt", sagt er. "Das schaffen wir auch noch ein zweites Mal." Mut mache ihm auch der Zuspruch, den er nach der Intervention des Landkreises aus der Bevölkerung erhalten habe. "Da haben sich viele Saterländer gemeldet und uns ein 'Jetzt erst recht' mit auf den Weg gegeben", erzählt Hußmann. "Das motiviert natürlich."Möglicherweise wird das Thema ein Fall für die Justiz
Landkreis hat bei dem Thema eine Doppelfunktion
"Viele Saterländer haben uns ein ,Jetzt erst recht' mit auf den Weg gegeben."Walter Hußmann, Initiator des Bürgerbegehrens
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