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Umtausch alter Führerscheine: Wer nun schnell handeln sollte

Bis 2033 sollen innerhalb der EU einheitliche Formate gelten. Dazu werden 43 Millionen Scheine allein in Deutschland gestaffelt umgetauscht.

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Der "rosa Führerschein" ist ein Auslaufmodell. Foto: dpa

Der "rosa Führerschein" ist ein Auslaufmodell. Foto: dpa

Der Führerschein soll bis 2033 in der EU ein einheitliches Format bekommen. Um alle Scheine auf das dann nur noch gültige Scheckkarten-Format zu bringen, müssen in Deutschland laut Auto Club Europa (ACE) rund 43 Millionen Scheine umgetauscht werden.

Das betrifft alle Führerscheine für Pkw und Motorrad, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Damit das nicht im Chaos endet, passiert es staffelweise über Jahre zu bestimmten Fristen. Für die erste Gruppe, wird es aber nun schon höchste Zeit, sich darum zu kümmern.

Erste Frist läuft im Juli ab

Wer zwischen 1953 und 1958 geboren wurde und noch einen Führerschein hat, der vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde, hat für den Umtausch nur noch bis zum 19. Juli 2022 Zeit. Und auch das nur, weil die ursprüngliche Frist (19. Januar) coronabedingt verlängert wurde, so der ACE. Danach wird das Dokument ungültig.

Wer danach mit ungültigem Schein erwischt wird, riskiert 10 Euro Verwarngeld. Zudem könne es laut ADAC im Ausland Probleme mit abgelaufenen Dokumenten geben. In der Regel erfolgt der Umtausch bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beziehungsweise der Führerscheinstelle. Das kann abhängig vom Wohnort auch das Bürgeramt sein. Der Umtausch ist verpflichtend, geschieht aber ohne Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung, so der ADAC.

Vor 1953 geboren? Dann ist noch Zeit!

Die nächste Gruppe mit einschließlich bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellten Scheinen sind alle, die zwischen 1959 und 1964 geboren wurden. Sie müssen bis zum 19. Januar 2023 getauscht haben. Man muss jedoch keine der Fristen abwarten und kann sein Dokument je nach Wunsch und Terminlage auch schon vorher umtauschen.

Zwei Punkte sind für den Stichtag wichtig: Das Geburtsjahr und das Ausstellungsdatum des Führerscheins. Für Führerscheine aus Papier, also graue, rosafarbene oder Dokumente aus der DDR, ist nicht nur das Ausstellungsdatum, sondern auch das Geburtsjahr von Inhaberin oder Inhaber relevant. Diese Scheine wurden vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt.

Die ersten Scheckkartenformate sind 2026 dran

Wer ein bis einschließlich 18. Januar 2013 ausgestelltes Dokument im Scheckkartenformat hat, kann sich allein nach dem Ausstellungsdatum richten. Hier müssen die ersten Scheine, die von 1999 bis 2001 ausgestellt wurden, bis 19. Januar 2026 getauscht sein.

Ausnahme: Wer vor 1953 geboren wurde, kann sich bis zum 19. Januar 2033 Zeit lassen – unabhängig vom Ausstellungsdatum oder dem Format des Führerscheins.

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