Endlich ein Bebauungsplan für Varrelbusch: Die örtlichen Ratsmitglieder, der Vorsitzende der Dorfgemeinschaft sowie der Bezirksvorsteher aus Varrelbusch haben einen gemeinschaftlichen Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Ortskern von Varrelbusch gestellt. Konkret geht es um bislang unbeplante Grundstücke, die an den Straßen Wesselei, Pämerhauk, Witten sowie an der Garreler Straße vom Flugplatzweg bis Pämerhauk liegen. Seitens der Antragsteller wird eine dem Ort nicht verträgliche Innenverdichtung befürchtet, die etwa durch das Schließen von Baulücken sowie durch den Abriss von Bestandsgebäuden und der nachfolgenden Neuerrichtung von größeren Gebäuden zustandekommen könnte.
Sie fordern maximal zwei Wohneinheiten je Wohngebäude, eine Mindestgröße der Baugrundstücke in Höhe von 650 Quadratmetern, eine maximal versiegelte Grundstücksfläche, eine maximale Zufahrtsbreite von 5 Metern und eine maximale Firsthöhe.
Die Verwaltung wurde daraufhin beauftragt, den gesamten Ort Varrelbusch in Bezug auf die bauleitplanerischen Festsetzungen zu überprüfen und gegebenenfalls einheitliche, ortsverträgliche Festsetzungen vorzuschlagen, die auch in den anderen Kirchdörfern Anwendung finden könnten. Da jetzt eine konkrete Bauanfrage bezüglich eines Grundstücks an der Straße Pämerhauk in Varrelbusch vorliegt, muss zeitnah gehandelt werden, weswegen die Verwaltung zwei Alternativen für eine umfassende Bauleitplanung für den Bereich des Varrelbuscher Ortskerns erarbeitet hat.
Für den genannten Bereich wurde eine eingeschossige, offene Bauweise, Einzelhäuser mit maximal zwei Wohneinheiten pro Wohngebäude, einer Grundflächenzahl von 0,4, einer Geschossflächenzahl von 0,5, einer Firsthöhe von 9 Metern und einer Mindestgröße des Grundstücks in Höhe von 650 Quadratmetern vorgeschlagen. Der Rat stimmte einstimmig für den Beschluss, vorausgesetzt, die Vorgaben gelten für alle Kirchdörfer.