Eigentlich sollte auch die Grünen-Vorsitzende Ricarda Lang aus der jüngeren deutschen Parteiengeschichte gelernt haben. Vor dem Verbot einer Partei stehen zum Glück hohe, fast unüberwindbare Hürden. Lediglich zweimal hat das Bundesverfassungsgericht Parteien verboten, übrigens beide am extremen Rand angeordnet: 1952 die Sozialistische Reichspartei (SRP) und 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD). Zuletzt scheiterte im Januar 2017 der Versuch, die am rechten Rand angesiedelte NPD zu verbieten.
Da Lang das alles weiß, ist der Ruf nach einem Verbotsverfahren der AfD im Zusammenhang mit den jüngsten Razzien und Festnahmen in der Reichsbürgerszene nichts anderes als Populismus. Und auch nicht besonders weitsichtig. Denn eine Partei – egal ob links- oder rechtsextrem – beziehungsweise deren Mitglieder, die nicht im Verborgenen agieren, sind viel leichter zu kontrollieren. Und natürlich hat der CDU-Chef Friedrich Merz vollkommen recht, wenn er sagt, nach einem Verbotsverfahren würden sich die dann ehemaligen AfD-Mitglieder eben umgehend in einer neuen Partei organisieren.
Im Übrigen ist Ricarda Lang in Sachen AfD-Verbotsgedanken unglaubwürdig. Denn sonst hätte sie längst auch ein Verbotsverfahren gegen die Partei "Die Linke" angeregt, die Plattformen in ihren Reihen hat, die offen die Abschaffung des Staates und des deutschen Grundgesetzes fordern. Nur: Das kann die Grünen-Chefin nicht. Denn die Grünen koalieren ohne jeden Skrupel mit dieser zumindest in Teilen verfassungsfeindlichen Partei.