Zunächst einmal: Trotz der Razzia mit 15 Durchsuchungen in Haus- und Geschäftsräumen gilt die Letzte Generation hinsichtlich des Vorwurfs, eine kriminelle Vereinigung zu sein, so lange als unschuldig, bis das zuständige Gericht geurteilt hat. Aber: Nach Paragraph 129 des Strafgesetzbuches macht sich strafbar, wer einen Zusammenschluss von mehr als zwei Personen gründet oder unterstützt, der auf die dauerhafte Begehung von Straftaten gerichtet ist. Die müssen allerdings, so heißt es im Juristendeutsch, eine gewisse Erheblichkeit haben.
Es wird eine der Aufgaben des zuständigen Gerichts sein, festzustellen, ob die Erheblichkeit vorhanden ist. Doch ungeachtet dessen zeigt die Münchner Generalstaatsanwaltschaft die Härte gegen die sogenannten Klimaaktivisten, die von manchen längst als Klimaterroristen bezeichnet werden, die viele Bürger angesichts stundenlang blockierter Straßen in Großstädten und beschädigter Kunstwerke in Museen längst erwartet haben. Es hatte sich mehr und mehr der Eindruck verfestigt, dass Carla Hinrichs und Co. dem Rechtsstaat auf der Nase herumtanzen.
"Aktivistin" Hinrichs selbst ist das beste Beispiel: Kaum hatte ein Richter des Frankfurter Amtsgerichts sie kürzlich wegen einer Straßenblockade zu 2 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, kündigte sie an, sich wieder auf einer Straße festzukleben. Ein solches Verhalten lässt den Schluss zu, dass die Letzte Generation Straftaten dauerhaft begehen will. Dagegen muss sich der Staat wehren. Denn nach dem Grundgesetz ist der Weg eindeutig vorgegeben, wie jemand politische Interessen durchsetzen darf: nicht durch Gewalt auf den Straßen, sondern über den Weg durch die Parlamente.