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Ministerium: Installation von Balkonkraftwerken erleichtern

Immer mehr Menschen wollen mit einer kleinen Photovoltaik-Anlage ihre Stromrechnung entlasten. Mieter sollen künftig einen Anspruch darauf haben und ihren Antrag nicht mehr begründen müssen.

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Solarmodule für ein sogenanntes Balkonkraftwerk hängen an einem Balkon. Foto: dpa/Sauer

Solarmodule für ein sogenanntes Balkonkraftwerk hängen an einem Balkon. Foto: dpa/Sauer

Das Bundesjustizministerium will Mietern und Wohnungseigentümern die Installation sogenannter Steckersolargeräte erleichtern. Sie sollen einen gesetzlichen Anspruch auf das Anbringen der auch Balkonkraftwerke genannten Geräte bekommen. Dies sieht ein Referentenentwurf vor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die Notwendigkeit, einen Antrag auf Installation beim Vermieter oder der Eigentümerversammlung zu begründen, würde damit entfallen.

Der Entwurf sieht dazu Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuches vor. Er ging nach Angaben des Ministeriums am Dienstag in die Ressortabstimmung. Über den Entwurf hatte die "Welt" berichtet.

Strom aus Sonnenlicht erzeugen

Bei einem Steckersolargerät erzeugt ein Solarmodul aus Sonnenlicht elektrischen Strom, den ein Wechselrichter in "Haushaltsstrom" umwandelt. Dieser wird mit dem Stromkreis in der Wohnung verbunden. Der Strom aus dem Solargerät fließt dann zu den Elektrogeräten. Im Gegenzug wird weniger Strom aus dem Netz bezogen, wie die Verbraucherzentrale NRW erklärt.

Der Entwurf betont den geringeren Aufwand gegenüber den geltenden Regelungen: "Die Zeitersparnis wird im Fall von Wohnungseigentum typischerweise größer sein als bei Mietwohnungen, denn in Wohnungseigentümerversammlungen lösen Verlangen nach der Installation von Steckersolargeräten derzeit in der Regel erheblichen Erörterungsbedarf aus." Die Vermieterinnen und Vermieter von Wohnungen kämen demgegenüber in der Regel schneller zu Entscheidungen.

In selben Gesetz will das Justizministerium auch virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen erleichtern. Sie sollen laut Entwurf möglich sein, wenn mindestens drei Viertel der Eigentümer dafür stimmen. Wann über das Gesetz im Kabinett beraten wird, ist noch offen.

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