Das Nachrichtenportal vonMünsterländische Tageszeitung MT undOldenburgische Volkszeitung OV

Landkreis lehnt Ampel an der Neuenkirchener Straße in Lorse erneut ab

Der Grund: Es fahren zu wenig Fahrzeuge durch die Ortsmitte. Wird die Politik jetzt selbst aktiv?

Artikel teilen:
Ist zu viel los auf der Neuenkirchener Straße in Fladderlohausen? Ja, sagen die Lorser. Nein, eine Verkehrszählung. Archivfoto: Böckmann

Ist zu viel los auf der Neuenkirchener Straße in Fladderlohausen? Ja, sagen die Lorser. Nein, eine Verkehrszählung. Archivfoto: Böckmann

Die Gemeinde Holdorf wird möglicherweise auf eigene Rechnung eine Fußgängerampel auf der Neuenkirchener Straße in Fladderlohausen aufstellen. Über die Kosten in Höhe von 50.000 Euro soll bei den Haushaltberatungen für das Jahr 2024 gesprochen werden.  Für diesen Vorschlag von Mario Stickfort (CDU) haben sich jetzt nacheinander erst der Infrastrukturausschuss und dann der Sicherheitsausschuss ausgesprochen.

Zum Hintergrund: Die Bürger in Fladderlohausen fordern schon länger eine Fußgängerampel in der Lorser Ortsmitte. Die Landesstraße teilt den Holdorfer Ortsteil, sie ist die Verbindungsstraße nach Nellinghof und vor allem bei Stau auf der Autobahn 1 gut frequentiert.

Vor allem Kinder müssen die Landesstraße überqueren. Zum Beispiel, wenn sie zur Kita Katharina von Bora oder zur Bushaltestelle im westlichen Bereich gehen. Oder, wenn sie den Naturspielplatz in der Straße „Am Wasserwerk“ besuchen möchten. Auch die Holdorfer Politik unterstützt den Wunsch der Lorser uneingeschränkt.

Die Zahlen müssen stimmen

Doch der im Sommer 2021 gestellte Antrag der Gemeindeverwaltung auf eine sogenannte „Querungshilfe“ wurde von der Verkehrskommission des Landkreises Vechta abgelehnt. Der einfache Grund: Dies geben die Verkehrszahlen nicht her.

Denn Fußgängerampeln sollen erst dann aufgestellt werden, wenn die Verkehrsbelastung in dem Bereich pro Stunde folgende Zahlen ergibt:

  • 50 bis 100 Fußgänger und mehr als 750 Kraftfahrzeuge
  • oder 100 bis 150 Fußgänger und mehr als 600 Kraftfahrzeuge
  • oder mehr als 150 Fußgänger und mehr als 300 Kraftfahrzeuge.

Wenn mehr als 450 Kraftfahrzeuge und mindestens 50 bis 100 Fußgänger pro Stunde gezählt werden, kann eine Fußgängerampel aufgestellt werden. Eine Verkehrszählung des Landkreises im Januar dieses Jahres zwischen 7 und 8 Uhr sowie 12.30 und 13.30 Uhr des Landkreises Vechta zeigte, dass diese erforderlichen Zahlen bei Weitem nicht erreicht werden.

Am 26. Juli wurde auf Bitte der Gemeinde Holdorf noch einmal gezählt. Und zwar jeweils 60 Minuten zwischen 6.30 Uhr bis 7.30 Uhr sowie zwischen 13 Uhr und 14 Uhr. Das Ergebnis: Die erforderlichen Verkehrsmengen wurden auch in dieser Zeit nicht erreicht. Deshalb wird die Holdorfer Politik bei diesem Thema nun möglicherweise selber aktiv.

Das neue E-Paper ist da: Mit einem deutlich besseren Lesekomfort inkl. Vorlesefunktion, täglichen Rätseln und einer Audiothek. Ab sofort erhältlich unter mein.om-online.de oder im App-Store bzw. Google-Playstore.  

Das könnte Sie auch interessieren

Hier klicken und om-online zum Start-Bildschirm hinzufügen

Landkreis lehnt Ampel an der Neuenkirchener Straße in Lorse erneut ab - OM online