Klimaschutz muss ein Menschenrecht werden
Thema: Dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte liegen die ersten Klagen vor – Die Entscheidung pro Menschenrecht wäre logisch, reicht aber natürlich nicht.
Anke Hibbeler | 29.03.2023
Thema: Dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte liegen die ersten Klagen vor – Die Entscheidung pro Menschenrecht wäre logisch, reicht aber natürlich nicht.
Anke Hibbeler | 29.03.2023
Die UN-Vollversammlung hat das Recht auf eine saubere und gesunde Umwelt bereits als eigenständiges Menschenrecht anerkannt. Ähnlich wie einst das Recht auf sauberes Wasser. Daher ist es nur logisch, dieser Entschließung ohne rechtsverbindlichen Charakter genau diesen endlich zu verpassen. Dann würde es für Regierungen deutlich ungemütlicher werden, wenn sie beim Klimaschutz versagen. Denn: Sollte das nicht klappen, haben wir ohnehin nichts mehr von all unseren Rechten. Sie sind mit der Gesundheit der Umwelt nämlich untrennbar verbunden. Nun wird der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) nicht heute und auch nicht morgen über Anliegen wie das der Schweizer Rentnerinnen entscheiden. Gut Ding will vor dem supranationalen EGMR Weile habe. Aber wenn jetzt das Thema Klimaschutz – befreit von der an ihm klebenden Debatte über die Attacken der Letzten Generation – wieder zurück ist, ist das gut. Wir leben über unsere Verhältnisse. Jeden Tag. Technik wird uns helfen, das zu ändern. Aber ohne Verzicht wird es nicht gehen. Die Klagen für den Klimaschutz sollten uns daran erinnern. Im Fall des EGMR sollten wir zudem die Daumen drücken, dass der Richterspruch zur Leitlinie wird und die Debatte über den Klimawandel von ihrer politischen Dimension befreit. Die können wir uns nicht leisten, weil die Klimakatastrophe oder das Artensterben unsere Lebensgrundlage bedrohen. Diese Brisanz für alle Lebewesen hebt sie auf ein anderes Niveau. Wir brauchen keine netten Abkommen und keine schwachen Kompromisse mehr, wir brauchen Regeln, bei deren Nichterfüllung Sanktionen greifen. Ein Urteil aus Straßburg wäre ein erster Schritt. Schritt zwei wäre, wenn die Staaten ihren anschließend naturgemäß vorhandenen Ermessensspielraum zur Umsetzung des Richterspruchs klein halten. "Wir brauchen keine netten Abkommen und keine schwachen Kompromisse mehr, wir brauchen Regeln, bei deren Nichterfüllung Sanktionen greifen."Anke Hibbeler, Leitung Reporter
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