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Klare Forderung: Bürger müssen von Nellinghofer Windpark profitieren

Mögliche neue Windenergieanlagen erzürnen einen Teil der Bürger in Neuenkirchen-Vörden. Jetzt hat der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Rat, Karlheinz Rohe, Stellung bezogen.

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Aus zwei mach drei oder vier: In der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden könnte es bald schon mehr als zwei Windparks geben. Foto: dpa/Assanimoghaddam

Aus zwei mach drei oder vier: In der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden könnte es bald schon mehr als zwei Windparks geben. Foto: dpa/Assanimoghaddam

Für den CDU-Fraktionsvorsitzenden in Neuenkirchen-Vördens Gemeinderat, Karlheinz Rohe, ist es eine ausgemachte Sache: Sollte die Firma Landwind in Nellinghof den dann dritten Windpark im Gemeindegebiet errichten dürfen, muss sie die Bürger deutlich an den Erlösen beteiligen.

Es gehe da nicht – wie etwa in Damme – um eine Stiftung, sondern um "eine wirklich vernünftige Beteiligung". Die CDU-Fraktion werde da, versprach deren Vorsitzender insbesondere den Nellinghofern, sehr hart verhandeln. Die Firma Landwind als potenzielle Betreiberin des Windparks plant, in Nellinghof sechs Anlagen mit einer jeweiligen Gesamthöhe von 246 Metern und mit einem Rotordurchmesser von 163 Metern zu errichten.

Mindestabstände passen in Nellinghof

Bei einem Gespräch mit OM-Online sagte Karlheinz Rohe weiter, dass die in Nellinghof ins Auge gefasste Fläche alle Voraussetzungen erfülle, die der Gemeinderat an ein solches Areal stelle. So stünden die Windenergieanlagen mindestens 600 Meter entfernt von einzelnen Wohngebäuden und 1000 Meter von den Siedlungen.

Und: Die Firma Landwind habe bereits Vorverträge mit Flächeneigentümern in Nellinghof geschlossen. Im Übrigen sei die Fläche bereits in der Potentialanalyse aus 2016 als tauglich für einen weiteren Windpark festgehalten.

Nach den neuen gesetzlichen Vorgaben des Bundes kann die Gemeinde nach Worten Karlheinz Rohes nun ohne eine vorherige neue Potentialanalyse weitere Sonderbauflächen für Windenergieanlagen ausweisen. Bislang sind solche Anlagen nur in den dafür festgelegten Gebieten "Im Bornhorn" (Bieste und Gehrde), Betreiberin ist die Firma Enercon, und "Im Bernhorn" in Vörden, Betreiberin ist die Firma Landwind, erlaubt.

Bei Flächenberechnung gilt jetzt die "Rotor-out-Methode"

Für den Fraktionsvorsitzenden der Christdemokraten steht es vollkommen außer Frage, dass die Gemeinde mindestens eine, eventuell auch eine zweite Sonderbaufläche ausweisen muss, weil das Land Niedersachsen auf der Grundlage des "Wind-an-Land-Gesetzes" des Bundes festgelegt hat, dass der Landkreis Vechta bis Ende 2026 in seinem Regionalen Raumordnungsprogramm mindestens auf 1,56 Prozent der Gesamtfläche Windenergieanlagen zulassen muss.

Nach der vom Land Niedersachsen inzwischen angewendeten sogenannten "Rotor-out-Methode" ragen die Rotorblätter der Anlagen bei den Umdrehungen auch in Flächen hinein, die nicht im ausgewiesenen Windparkareal liegen. So weise der Landkreis aber gerade mal 0,48 Prozent seiner Fläche für Windenergieanlagen aus.

Damit sei also mehr als eine Verdreifachung der Fläche im Landkreis erforderlich, rechnete Karlheinz Rohe vor. Der Landkreis hatte nach Angaben des CDU-Politikers seine Windparkflächen bisher nach der "Rotor-in-Methode" berechnet. Bei der bewegen sich selbst die Rotorblattspitzen immer innerhalb des jeweiligen Sondergebietes. Für die Gemeinde Neuenkirchen-Vörden bedeute die neue Berechnungsart, dass statt bislang 1,9 nun noch rund 0,85 Prozent der Gemeindefläche ausgewiesene Windpark-Sondergebiete sind.

Allerdings forderte Karlheinz Rohe den Landkreis Vechta auf, wichtige Hausaufgaben zu machen. So müsse er Klarheit schaffen, welche Restriktionen es bei der Ausweisung neuer Sondergebiete geben wird. Er spielte an auf Regelungen für natürliche Überschwemmungsgebiete, Moore, Waldflächen, aber auch die Natur- und Landschafts- sowie Wasserschutzgebiete.

Gemeinde muss mindestens 65 Hektar für Windpark ausweisen

Die Gemeinde müsste mindestens 65 Hektar an weiterer Fläche für Windenergieanlagen ausweisen. Er sei sich sicher, dass die Südkreiskommunen im Landkreis größere Sondergebiete bereitstellen müssten, da Vechta und Lohne die 1,56 Prozent aus diversen Gründen wie etwa dem Mindestabstand zur Wohnbebauung nicht erreichen könnten.

Wenn die Gemeinde den Vorschlag Landwinds in Nellinghof umsetze, kämen sogar 69 Hektar Fläche hinzu, was einem Anteil von dann 1,61 Prozent der Gemeindefläche entsprechen würde. Zudem flössen etwa 400.000 Euro an zusätzlicher Gewerbesteuer und 160.000 Euro an Akzeptanzgebühr jedes Jahr in die Gemeindekasse.

Fordert den Landkreis auf: Karlheinz Rohe möchte von der Kreisverwaltung Angaben über mögliche Restriktionen, die bei der Ausweisung von neuen Windparkflächen, die zu beachten sind. Foto: LammertFordert den Landkreis auf: Karlheinz Rohe möchte von der Kreisverwaltung Angaben über mögliche Restriktionen, die bei der Ausweisung von neuen Windparkflächen, die zu beachten sind. Foto: Lammert

Noch einmal deutlich steigen würde der Anteil, wenn Landwind seinen Vördener Windpark um fünf bis sechs Anlagen erweitern würde. Sowohl das Unternehmen als auch die Grundeigentümer hätten Interesse dafür signalisiert, erklärte der Fraktionsvorsitzende. Eine Erweiterung sei auch deswegen möglich, weil sich wie in Nellinghof zum Beispiel die Mindestabstände zur Bebauung einhalten ließen.

Karlheinz Rohe geht davon aus, dass irgendwann zwischen Mitte und Ende kommenden Jahres die Entscheidung gefallen ist, ob Landwind seine Vorhaben in Nellinghof und Vörden umsetzen kann.

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