Auf den ersten Blick hat eine elektronische Patientenakte nur Vorteile: Ärzte haben sofort alle wichtigen Daten parat. Im Notfall können die Mediziner sofort sehen, welche Vorerkrankungen der Patient mitbringt oder ob er bestimmte Medikamente nicht verträgt. Die Daten lassen sich schneller speichern und verwalten. Selbst Versicherungen können effizienter arbeiten, weil Arztbriefe oder Überweisungsscheine elektronisch verschickt werden können. Mitunter sogar Rezepte, wie von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geplant. Und obendrein können aus den Krankendaten Informationen gewonnen werden, die beispielsweise die medizinische Vorsorge verbessern können. Und digitalisiert werden soll Deutschland doch sowieso.
Auf den zweiten Blick birgt die elektronische Patientenakte jedoch erhebliche Risiken. Niemand muss vom Fach sein, um zu wissen, dass die elektronische Patientenakte aus datenschutzrechtlichen Gründen äußerst fragwürdig ist. Schließlich werden die persönlichsten Daten von überall aus abrufbar. Falls sie nicht dezentral, also auf mehrere Quellen verteilt, gespeichert werden, haben Hacker leichtes Spiel, um an wertvolles Gut zu gelangen. Das gilt auch für Krankenkassen, Versicherungen und Arbeitgeber. Wer nicht vorsorglich genug handelt, der läuft Gefahr, dass sich die Daten unkontrolliert verbreiten. Die Ausmaße lassen sich nur erahnen.
Bei allem Bestreben, das Gesundheitssystem effizienter – und deshalb folgerichtig digitaler – aufzustellen, sollte Lauterbach nochmal überdenken, ob die Art und Weise der Umsetzung die richtige ist.