Die Alternative für Deutschland (AfD) ist gewählt. Und zudem nicht verboten. Deshalb müsste ihre parteinahe Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) aus dem Bundeshaushalt mitfinanziert werden. So schaut es zumindest nach dem Prinzip der Chancengleichheit aus, weil alle sechs anderen Parteien ein Stück vom Kuchen bekommen – nur eben die AfD nicht.
Doch so einfach ist die Geschichte der vermeintlich benachteiligten (und in Teilen rechtsextremen) Partei nicht zu erzählen, weil sie nicht nur unter Beobachtung des Verfassungsschutzes steht, sondern auch in ihrer Stiftung Persönlichkeiten führt, die mehr als fragwürdig sind. Das zeigt eine Recherche der Otto-Brenner-Stiftung: Die DES könnte demnach ein Denkpool für die Neue Rechte werden.
Gleichbehandlung – auch beim Verfassungsschutz
Den Vorsitz hat beispielsweise Erika Steinbach inne, die den von Björn Höcke und Andreas Kalbitz geführten „Flügel“ (bereits aufgelöst), ein rechtsextremer Ableger der AfD, in der DES integrieren wollte. Weitere Namen mit Kontakten ins rechtsextreme Milieu haben laut der Recherche bereits ihren Platz in der Stiftung gefunden.
Will heißen: Falls Karlsruhe am Ende grünes Licht gibt, würde somit eine (weitere) Institution für rechtsextremes Gedankengut finanziell gefördert, die bestimmt nicht für Chancengleichheit, sondern bewusste Ausgrenzung steht. Die DES muss daher, wie die AfD, auf Verfassungsfeindlichkeit geprüft werden.
Wer Chancengleichheit will, muss aber auch einfordern, dass die bereits finanzierten Stiftungen der anderen Parteien kritischer betrachtet werden.